Am 27.11.2013 einigten sich CDU/CSU und SPD auf Bundesebene auf einen Koalitionsvertrag. Bevor eine neue Bundesregierung gebildet werden kann, sind die Mitglieder der SPD noch aufgerufen, über die Annahme des Koalitionsvertrags abzustimmen. Mit einem Ergebnis wird am 14.12.2013 gerechnet. Die Kanzlerin soll am 17.12.2013 gewählt werden.
Der Koalitionsvertrag enthält zwar einige Ausführungen zu den steuerpolitischen Plänen der großen Koalition, bleibt dabei aber weitgehend vage. Deutlich ist jedoch, dass sich die SPD mit ihren im Wahlkampf geäußerten Plänen zu Steuererhöhungen nicht durchsetzen konnte.
Folgende steuerpolitische Ziele werden im Koalitionsvertrag genannt:
- Die künftige steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbeteiligungen soll im Zuge der grundlegenden Reform der Investmentbesteuerung ergebnisoffen diskutiert werden.
- Im Umwandlungssteuerrecht soll geprüft werden, wie die derzeitige Gesetzeslage modifiziert werden müsste, damit ein Anteilstausch und oder eine Einbringung mit finanziellen Gegenleistungen neben der Gewährung von Gesellschaftsrechten nicht mehr systemwidrig steuerfrei gestaltet werden kann.
- Die bereits viel diskutierte Finanztransaktionssteuer soll mit breiter Bemessungsgrundlage und niedrigem Steuersatz im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit in der EU umgesetzt werden. Dabei sollen möglichst alle Finanzinstrumente erfasst und durch die konkrete Ausgestaltung Ausweichreaktionen vermieden werden.
- Die Erbschaftsteuer als wichtige Einnahmequelle der Länder soll erhalten bleiben. Die Koalitionspartner erkennen die Notwendigkeit einer verfassungsfesten und mittelstandsfreundlichen Ausgestaltung, die steuerliche Ausnahmetatbestände bei Erhalt von Arbeitsplätzen vorsieht.
- Sowohl die Gewerbesteuer als auch die Grundsteuer sollen als wichtige Einnahmequelle der Kommunen erhalten bleiben. Bei der Grundsteuer wird eine zeitnahe Modernisierung unter Erhalt des Hebesatzrechtes der Kommunen angestrebt.
- Durch den Ausbau der elektronischen Kommunikation zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen soll neben weiteren Maßnahmen die Steuervereinfachung vorangetrieben und der Steuervollzug erleichtert werden.
- Weiter setzt sich die große Koalition die Bekämpfung der Steuerhinterziehung und die Eindämmung der Steuervermeidung zum Ziel. Dies soll u. a. dadurch erreicht werden, dass gegen grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen international operierender Unternehmen vorgegangen wird. Auch sollen die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige weiterentwickelt werden, weshalb in der Zukunft möglicherweise zu allen steuerrechtlich nicht verjährten Zeiträumen vollständige Angaben und damit zum zurückliegenden Zehn-Jahres-Zeitraum anstelle des derzeit geltenden Fünf-Jahres-Zeitraum erforderlich sein könnten.
Hinweis
Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form die steuerpolitischen Pläne tatsächlich umgesetzt werden, sofern die große Koalition tatsächlich zustande kommt.