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Koalitionsvertrag: steuerpolitische Pläne

Zwar ist noch nicht ab­schließend geklärt, ob die Ko­ali­tion zwi­schen CDU/CSU und SPD auf Bun­des­ebene zu Stande kommt. Die Par­teien ei­nig­ten sich am 27.11.2013 zu­min­dest auf einen Ko­ali­ti­ons­ver­trag. Darin fin­den sich auch steu­er­po­li­ti­sche Pläne für die Re­gie­rungs­ar­beit in der neuen Le­gis­la­tur­pe­riode.

Am 27.11.2013 ei­nig­ten sich CDU/CSU und SPD auf Bun­des­ebene auf einen Ko­ali­ti­ons­ver­trag. Be­vor eine neue Bun­des­re­gie­rung ge­bil­det wer­den kann, sind die Mit­glie­der der SPD noch auf­ge­ru­fen, über die An­nahme des Ko­ali­ti­ons­ver­trags ab­zu­stim­men. Mit einem Er­geb­nis wird am 14.12.2013 ge­rech­net. Die Kanz­le­rin soll am 17.12.2013 gewählt wer­den.

Der Ko­ali­ti­ons­ver­trag enthält zwar ei­nige Ausführun­gen zu den steu­er­po­li­ti­schen Plänen der großen Ko­ali­tion, bleibt da­bei aber weit­ge­hend vage. Deut­lich ist je­doch, dass sich die SPD mit ih­ren im Wahl­kampf geäußer­ten Plänen zu Steu­er­erhöhun­gen nicht durch­set­zen konnte.

Fol­gende steu­er­po­li­ti­sche Ziele wer­den im Ko­ali­ti­ons­ver­trag ge­nannt:

  • Die künf­tige steu­er­li­che Be­hand­lung von Veräußerungs­ge­win­nen aus Streu­be­sitz­be­tei­li­gun­gen soll im Zuge der grund­le­gen­den Re­form der In­vest­ment­be­steue­rung er­geb­nis­of­fen dis­ku­tiert wer­den.
  • Im Um­wand­lungs­steu­er­recht soll geprüft wer­den, wie die der­zei­tige Ge­set­zes­lage mo­di­fi­ziert wer­den müsste, da­mit ein An­teils­tausch und oder eine Ein­brin­gung mit fi­nan­zi­el­len Ge­gen­leis­tun­gen ne­ben der Gewährung von Ge­sell­schafts­rech­ten nicht mehr sys­tem­wid­rig steu­er­frei ge­stal­tet wer­den kann.
  • Die be­reits viel dis­ku­tierte Fi­nanz­trans­ak­ti­ons­steuer soll mit brei­ter Be­mes­sungs­grund­lage und nied­ri­gem Steu­er­satz im Rah­men ei­ner verstärk­ten Zu­sam­men­ar­beit in der EU um­ge­setzt wer­den. Da­bei sol­len möglichst alle Fi­nanz­in­stru­mente er­fasst und durch die kon­krete Aus­ge­stal­tung Aus­weich­re­ak­tio­nen ver­mie­den wer­den.
  • Die Erb­schaft­steuer als wich­tige Ein­nah­me­quelle der Länder soll er­hal­ten blei­ben. Die Ko­ali­ti­ons­part­ner er­ken­nen die Not­wen­dig­keit ei­ner ver­fas­sungs­fes­ten und mit­tel­stands­freund­li­chen Aus­ge­stal­tung, die steu­er­li­che Aus­nah­me­tat­bestände bei Er­halt von Ar­beitsplätzen vor­sieht.
  • So­wohl die Ge­wer­be­steuer als auch die Grund­steuer sol­len als wich­tige Ein­nah­me­quelle der Kom­mu­nen er­hal­ten blei­ben. Bei der Grund­steuer wird eine zeit­nahe Mo­der­ni­sie­rung un­ter Er­halt des He­be­satz­rech­tes der Kom­mu­nen an­ge­strebt.
  • Durch den Aus­bau der elek­tro­ni­schen Kom­mu­ni­ka­tion zwi­schen Fi­nanz­ver­wal­tung und Steu­er­pflich­ti­gen soll ne­ben wei­te­ren Maßnah­men die Steu­er­ver­ein­fa­chung vor­an­ge­trie­ben und der Steu­er­voll­zug er­leich­tert wer­den. 
  • Wei­ter setzt sich die große Ko­ali­tion die Bekämp­fung der Steu­er­hin­ter­zie­hung und die Eindämmung der Steu­er­ver­mei­dung zum Ziel. Dies soll u. a. da­durch er­reicht wer­den, dass ge­gen grenzüber­schrei­tende Ge­winn­ver­la­ge­run­gen in­ter­na­tio­nal ope­rie­ren­der Un­ter­neh­men vor­ge­gan­gen wird. Auch sol­len die Re­ge­lun­gen zur straf­be­frei­en­den Selbst­an­zeige wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den, wes­halb in der Zu­kunft mögli­cher­weise zu al­len steu­er­recht­lich nicht verjähr­ten Zeiträumen vollständige An­ga­ben und da­mit zum zurück­lie­gen­den Zehn-Jah­res-Zeit­raum an­stelle des der­zeit gel­ten­den Fünf-Jah­res-Zeit­raum er­for­der­lich sein könn­ten.

Hinweis

Es bleibt ab­zu­war­ten, ob und in wel­cher Form die steu­er­po­li­ti­schen Pläne tatsäch­lich um­ge­setzt wer­den, so­fern die große Ko­ali­tion tatsäch­lich zu­stande kommt.

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