Die obersten Finanzbehörden der Länder nehmen mit gleich lautenden Erlassen vom 9.10.2013 zur Anwendung der sog. RETT-Blocker-Regelung Stellung. Die Erlasse wurden nun im Bundessteuerblatt veröffentlicht (BStBl. I 2013, S. 1324). Danach löst ein nach dem 6.6.2013 verwirklichter Erwerbsvorgang Grunderwerbsteuer aus, wenn ein Rechtsträger eine wirtschaftliche Beteiligung in Höhe von mindestens 95 % an einer grundbesitzenden Gesellschaft innehat. Unerheblich ist hierbei, ob der Rechtsträger diese wirtschaftliche Beteiligung unmittelbar, mittelbar oder teils unmittelbar, teil mittelbar hält.
Nach Auffassung der Finanzverwaltung löst somit z. B. auch das Erstarken einer mittelbaren Beteiligung von 95 % an einer grundbesitzenden Gesellschaft zu einer unmittelbaren Beteiligung in selber Höhe Grunderwerbsteuer aus.