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Compliance Due Diligence - klarer Vorteil beim Unternehmenskauf

Due Di­li­gence Prüfun­gen vor der Über­nahme von Un­ter­neh­men oder Un­ter­neh­mens­tei­len gehören mitt­ler­weile zum Stan­dard und sind aus der M&A-Pra­xis nicht mehr weg­zu­den­ken. In Ergänzung zu der klas­si­schen Due Di­li­gence Prüfung ge­hen Un­ter­neh­men, Ban­ken und Fi­nanz­in­ves­to­ren ver­mehrt dazu über, den Fo­kus der Prüfung zu er­wei­tern und eine Com­pli­ance Due Di­li­gence Prüfung durch­zuführen.

Hier­bei un­ter­schei­det sich die Com­pli­ance Due Di­li­gence Prüfung nicht grundsätz­lich von ei­ner Due Di­li­gence Prüfung, sie hat je­doch eine et­was an­dere Ziel­set­zung und folgt da­her ei­ner an­de­ren Sys­te­ma­tik. Zu­dem ist die Com­pli­ance Due Di­li­gence so­wohl re­tro­spek­tiv als auch pro­spek­tiv und geht da­mit über eine Le­gal Due Di­li­gence hin­aus. Ihr vor­ran­gi­ges Ziel ist es zu überprüfen, ob die we­sent­li­chen un­ter­neh­mens­spe­zi­fi­schen recht­li­chen und wirt­schaft­li­chen Un­ter­neh­mens­ri­si­ken iden­ti­fi­ziert und als Re­ak­tion hier­auf an­ge­mes­sene In­for­ma­ti­ons-, Schu­lungs- und Kon­troll­me­cha­nis­men – auch als Com­pli­ance Ma­nage­ment Sys­tem be­zeich­net – eta­bliert wur­den, um die­sen Ri­si­ken zu be­geg­nen. Es geht da­her nicht al­lein um recht­lich zulässi­ges, son­dern darüber hin­aus um in­te­ge­res Ver­hal­ten von Mit­ar­bei­tern und Führungskräften. Die­ses si­chert und schützt die Re­pu­ta­tion von Un­ter­neh­men als we­sent­li­chen Un­ter­neh­mens­wert von zu­neh­men­der Be­deu­tung und ver­mei­det oder re­du­ziert zu­min­dest hier­durch Haf­tungs­ri­si­ken.

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Am An­fang ei­ner Com­pli­ance Due Di­li­gence Prüfung steht so­mit im­mer die Er­mitt­lung der recht­li­chen und wirt­schaft­li­chen Ri­si­ken, die für das Un­ter­neh­men we­sent­lich sind. Hier­bei kommt es auf die Bran­che und das in­di­vi­du­elle Um­feld an, in dem das kon­krete Un­ter­neh­men agiert: Han­delt es sich um einen re­gu­lier­ten Sek­tor, wie etwa Phar­ma­un­ter­neh­men, Ab­fall­wirt­schaft oder Ban­ken? Zählt das Un­ter­neh­men zum pro­du­zie­ren­den Be­reich und ist da­her Pro­dukt­haf­tungs­ri­si­ken aus­ge­setzt? Ist das Un­ter­neh­men maßgeb­lich auf den Ex­port aus­ge­rich­tet? Gibt es in­terne Re­ge­lun­gen, die über die ge­setz­li­chen An­for­de­run­gen hin­aus­ge­hen, je­doch we­sent­li­che Un­ter­neh­mens­werte repräsen­tie­ren wie etwa Um­welt­schutz und so­ziale Ge­rech­tig­keit?

Er­fah­rungs­gemäß ste­hen bei Com­pli­ance Due Di­li­gence Prüfun­gen ins­be­son­dere die Be­rei­che Ein­kauf, Ver­kauf so­wie Rech­nungs­we­sen im Fo­kus, da sich dort er­heb­li­che haf­tungs- und ggf. so­gar straf­recht­lich re­le­vante Ri­si­ken wie etwa Kor­rup­tion, Kar­tell­verstöße, Be­trug oder Un­treue ver­wirk­li­chen können, die zu­dem den Fort­be­stand des Un­ter­neh­mens gefähr­den können. Wich­tig ist je­doch, die Mit­ar­bei­ter bei der Durchführung der Prüfung mit­zu­neh­men, da­mit nicht der Ein­druck ent­steht, diese Ab­tei­lun­gen stünden un­ter Ge­ne­ral­ver­dacht. Auch darf die Ana­lyse un­ter­neh­mens- und bran­chen­spe­zi­fi­scher Ri­si­ken, etwa Um­welt- oder Pro­dukt­haf­tungs­ri­si­ken, hier­durch nicht ins Hin­ter­tref­fen ge­ra­ten. Ak­tu­ell zeigt sich zu­dem, dass ins­be­son­dere die mit dem Ein­satz von Com­pu­tern und dem In­ter­net ver­bun­de­nen IT-Ri­si­ken von zahl­rei­chen Un­ter­neh­men un­ter­schätzt wer­den.

Ne­ben der ma­te­ri­el­len Prüfung ist Ge­gen­stand der Com­pli­ance Due Di­li­gence auch eine funk­tio­nelle Prüfung des Com­pli­ance Ma­nage­ment Sys­tems des Ziel­un­ter­neh­mens, so­fern die­ses über ein sol­ches Sys­tem verfügt. Die­ses sollte alle we­sent­li­chen Un­ter­neh­mens­be­rei­che er­fas­sen und strin­gent und in sich kon­sis­tent eta­bliert sein. Auch ist zu klären, wel­che In­for­ma­ti­ons- und Kon­troll­struk­tu­ren es gibt und ob die Mit­ar­bei­ter re­gelmäßig und in an­ge­mes­se­nem Um­fang ge­schult wer­den. Von großer Re­le­vanz für den Käufer ist die Überprüfung des Sys­tems auf Schwach­stel­len, aus de­nen bis­lang un­be­kannte Haf­tungs­ri­si­ken re­sul­tie­ren können. An­halts­punkte für eine Com­pli­ance Prüfung las­sen sich dem Prüfungs­stan­dard 980 des IDW ent­neh­men. Hat das Ziel­un­ter­neh­men bis­lang kein Com­pli­ance Ma­nage­ment Sys­tem ein­ge­rich­tet, lässt dies ggf. auch Rück­schlüsse auf die Com­pli­ance Kul­tur und Haf­tungs­ri­si­ken zu, die ent­spre­chend im Kauf­preis oder im Ga­ran­tie­ka­ta­log berück­sich­tigt wer­den müssen.

Die Er­geb­nisse der Com­pli­ance Due Di­li­gence be­stim­men maßgeb­lich den wei­te­ren Ver­lauf der Ver­trags­ver­hand­lun­gen und können im schlimms­ten Fall zu ih­rem Ab­bruch führen, etwa bei er­heb­li­chen kar­tell-, kor­rup­ti­ons- oder pro­dukt­haf­tungs­recht­li­chen Ri­si­ken. In je­dem Fall fließen die Er­geb­nisse in die Ver­trags­ge­stal­tung, etwa in den Ga­ran­tie- und Gewähr­leis­tungs­ka­ta­log oder in Frei­stel­lungs­re­ge­lun­gen so­wie in die Kauf­preis­fin­dung ein.

In der Pra­xis hat sich der Trend weg von ei­ner rei­nen Le­gal-, Tax- oder Fi­nance-Due Di­li­gence hin zu ei­ner Com­pli­ance Due Di­li­gence bewährt. Der Käufer erhält hier­durch einen um­fang­rei­che­ren Ein­blick in das Ziel­un­ter­neh­men, was so­wohl das Ri­siko von Fehl­in­ves­ti­tio­nen re­du­ziert als auch die spätere In­te­gra­tion des Ziel­un­ter­neh­mens in die ei­gene Un­ter­neh­mens­struk­tur er­leich­tert. Der mit der Durchführung ei­ner Com­pli­ance Due Di­li­gence ver­bun­dene Mehr­auf­wand ist so­mit gut in­ves­tierte Zeit und gut in­ves­tier­tes Geld.

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