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Rechtsberatung

Veranstaltungsreihe Mindestlohn

Veranstaltungsreihe Mindestlohn - Erläuterungen und Austausch erster praktischer Erfahrungen

Seit dem 1. Ja­nuar 2015 gilt in Deutsch­land ein flächen­de­cken­der all­ge­mei­ner ge­setz­li­cher Min­dest­lohn. Seit­her hat na­hezu je­der volljährige Ar­beit­neh­mer ge­genüber dem Ar­beit­ge­ber einen un­ab­ding­ba­ren An­spruch auf Zah­lung von we­nigs­tens 8,50 Euro brutto je Ar­beits­stunde. Die­ser Min­dest­lohn birgt zahl­rei­che Fall­stri­cke für die Un­ter­neh­men. Weg­schauen kann nie­mand: denn ins­be­son­dere die da­mit ver­bun­de­nen Auf­zeich­nungs- und Do­ku­men­ta­ti­ons­pflich­ten be­tref­fen alle. Wie mit den neuen An­for­de­run­gen um­zu­ge­hen ist und wel­che prak­ti­sche Er­fah­run­gen in den ers­ten Wo­chen ge­sam­melt wer­den konn­ten, erläutern un­sere Fach­anwälte für Ar­beits­recht in der an zahl­rei­chen un­se­rer Stand­orte statt­fin­den­den Ver­an­stal­tungs­reihe.
 
Auf un­se­rer Ver­an­stal­tung in München wird ne­ben den fach­li­chen As­pek­ten auch noch eine po­li­ti­sche Dis­kus­sion geführt. Die Bun­des­re­gie­rung hat nämlich bis Os­tern be­reits er­ste Kor­rek­tu­ren an­gekündigt. Dazu steht der Bun­des­tags­ab­ge­ord­nete To­bias Jo­sef Zech, Mit­glied des Bun­des­tags­aus­schus­ses für Ar­beit und So­zia­les, Rede und Ant­wort. Herr Zech war eng in das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren ein­ge­bun­den und wird über die Hin­tergründe der ak­tu­el­len Dis­kus­sion ebenso wie über mögli­cher­weise zu er­war­tende ge­setz­ge­be­ri­sche Maßnah­men aus ers­ter Hand be­rich­ten.

Veranstaltungsreihe Mindestlohn© Thinkstock

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