Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Seither hat nahezu jeder volljährige Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber einen unabdingbaren Anspruch auf Zahlung von wenigstens 8,50 Euro brutto je Arbeitsstunde. Dieser Mindestlohn birgt zahlreiche Fallstricke für die Unternehmen. Wegschauen kann niemand: denn insbesondere die damit verbundenen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten betreffen alle. Wie mit den neuen Anforderungen umzugehen ist und welche praktische Erfahrungen in den ersten Wochen gesammelt werden konnten, erläutern unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht in der an zahlreichen unserer Standorte stattfindenden Veranstaltungsreihe.
Auf unserer Veranstaltung in München wird neben den fachlichen Aspekten auch noch eine politische Diskussion geführt. Die Bundesregierung hat nämlich bis Ostern bereits erste Korrekturen angekündigt. Dazu steht der Bundestagsabgeordnete Tobias Josef Zech, Mitglied des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales, Rede und Antwort. Herr Zech war eng in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden und wird über die Hintergründe der aktuellen Diskussion ebenso wie über möglicherweise zu erwartende gesetzgeberische Maßnahmen aus erster Hand berichten.
Erfahren Sie mehr zum Thema Mindestlohn auf einer unserer Veranstaltungen. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!