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Vorstand und Aufsichtsrat wollen Weidmüller-Übernahmeangebot nicht annehmen

Vor­stand und Auf­sichts­rat von R. Stahl ha­ben ihre Stel­lung­nahme gemäß § 27 WpÜG zum am 20. Mai 2014 veröff­ent­lich­ten An­ge­bot von Weidmüller veröff­ent­licht. Darin emp­feh­len sie den R. Stahl-Ak­tionären ein­stim­mig, das Über­nah­me­an­ge­bot nicht an­zu­neh­men und ihre Ak­tien nicht zum Ver­kauf ein­zu­rei­chen, denn der An­ge­bots­preis sei fi­nan­zi­ell nicht an­ge­mes­sen.

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