Vorstand und Aufsichtsrat von R. Stahl haben ihre Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG zum am 20. Mai 2014 veröffentlichten Angebot von Weidmüller veröffentlicht. Darin empfehlen sie den R. Stahl-Aktionären einstimmig, das Übernahmeangebot nicht anzunehmen und ihre Aktien nicht zum Verkauf einzureichen, denn der Angebotspreis sei finanziell nicht angemessen.
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Organisatorische Eingliederung einer Aktiengesellschaft als Organgesellschaft
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