deen

Rechtsberatung

Verstärkter Schutz für Whistleblower

Nach dem Wil­len der EU-Kom­mis­sion sol­len sog. Whist­leb­lo­wer bes­ser ge­schützt wer­den.

Die EU-Kom­mis­sion hat am 23.4.2018 den Ent­wurf ei­ner neuen Richt­li­nie veröff­ent­licht, mit der sog. Whist­leb­lo­wer bes­ser ge­schützt wer­den sol­len. Da­nach sol­len alle Un­ter­neh­men in Eu­ropa mit mehr als 50 Ar­beit­neh­mern oder einem jähr­li­chen Um­satz von über 10 Mio. Euro ein in­ter­nes Ver­fah­ren für den Um­gang mit Mel­dun­gen von Hin­weis­ge­bern einführen müssen. Ne­ben Ar­beit­neh­mern, die vor Re­pres­sa­lien am Ar­beits­platz ge­schützt wer­den sol­len, fal­len aber auch Auf­trag­neh­mer, Zu­lie­fe­rer, Prak­ti­kan­ten oder Be­wer­ber in den Schutz­be­reich der ge­plan­ten Richt­li­nie. Durch die neue Richt­li­nie sol­len Ver­gel­tungsmaßnah­men je­der Art un­ter­sagt und ge­ahn­det wer­den.

Hinweis

Der Richt­li­nien­ent­wurf muss zunächst noch den Ge­setz­ge­bungs­pro­zess der EU durch­lau­fen. Nach dem In­kraft­tre­ten der Richt­li­nie ver­bleibt den EU-Mit­glied­staa­ten 18 Mo­nate Zeit, um die neuen Vor­schrif­ten in na­tio­na­les Recht zu trans­for­mie­ren.

nach oben