US-Trusts sind gängige Nachfolgegestaltungen in den USA. Hat der Trusterrichter neben seinem ausländischen Wohnsitz auch einen Wohnsitz in Deutschland, kann die Errichtung des US-Trusts erhebliche erbschaft- und schenkungsteuerliche Konsequenzen in Deutschland nach sich ziehen. Diese werden in dem Beitrag von Christof Zondler und Dr. Daniel Zöller erläutert. Die Autoren vertreten dabei die Auffassung, dass laufende Erträge des Trusts, die in Deutschland der Ertragsbesteuerung unterliegen, bei tatsächlicher Auskehrung nicht zusätzlich mit deutscher Schenkungsteuer belastet werden dürfen.
Beitrag von Christof Zondler und Dr. Daniel Zöller in IStR 2015, S. 960