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Verfassungsbeschwerde: Entschädigung für Betriebe wegen Corona-Schließungen?

Dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt liegt eine Ver­fas­sungs­be­schwerde vor, mit der geklärt wer­den soll, ob Un­ter­neh­men staat­li­che Ent­schädi­gun­gen für Be­triebs­schließun­gen in der Corona-Pan­de­mie zu­ste­hen.

Nach­dem die Land­ge­richte Heil­bronn am 29.4.2020 (Az. I 4 O 82/20, NVwZ 2020, S. 975, s. auch no­vus Juni 2020, S. 24) und Han­no­ver am 9.7.2020 (Az. 8 O 2/20) je­weils Ent­schädi­gungs­an­sprüche von Un­ter­neh­men anläss­lich von Be­triebs­schließun­gen während des Corona-Lock­downs ver­sagt hat­ten, muss sich nun das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt mit der Frage be­fas­sen, ob Un­ter­neh­men staat­li­che Ent­schädi­gun­gen für Be­triebs­schließun­gen und Ein­nah­me­ausfälle in der Corona-Pan­de­mie zu­ste­hen.

Eine In­itia­tive, die nach ei­ge­nen An­ga­ben mehr als 850 Be­trof­fene ver­tritt, hat beim BVerfG Ver­fas­sungs­be­schwerde (Az. 1 BvR 1726/20) ein­ge­reicht.

Nach herr­schen­der ju­ris­ti­scher Auf­fas­sung sieht das In­fek­ti­ons­schutz­ge­setz nur dann eine Ent­schädi­gung vor, wenn die Be­triebs­schließung kon­kret an­ge­ord­net wurde und nicht auf ei­ner sog. All­ge­mein­verfügung wie im Rah­men des Corona-Lock­downs be­ruht.

Hinweis

Flan­kie­rend zu der Ver­fas­sungs­be­schwerde wol­len die Ge­schädig­ten in den ein­zel­nen Bun­desländern Klage er­he­ben. Ihre Stra­te­gie zielt dar­auf ab, dass die Zi­vil­ge­richte diese Ver­fah­ren aus­set­zen und die Frage nach ei­ner Ent­schädi­gungs­pflicht eben­falls in Karls­ruhe vor­le­gen.

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