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Leistungen

Investitionen steuern die Zukunft

Die Corona-Pan­de­mie hat welt­weit eine bei­spiel­lose Wirt­schafts­krise ver­ur­sacht. Während sich dank Imp­fun­gen und Test­stra­te­gien zu­neh­mend Licht am Ende des Corona-Tun­nels ab­zeich­net, steht die Auf­ar­bei­tung der durch das Vi­rus ver­ur­sach­ten wirt­schaft­li­chen Kol­la­te­ral­schäden erst am An­fang. Mit Blick in die Zu­kunft drängt sich zu­neh­mend die Frage auf, wel­che Maßnah­men zu set­zen sind, um bestmöglich aus der der­zei­ti­gen Wirt­schafts­krise wie­der her­aus­zu­kom­men.

Die Be­stands­auf­nahme der ak­tu­el­len Wirt­schafts­si­tua­tion er­gibt eine ma­kroöko­no­mi­sche Ge­men­ge­lage. Diese ist geprägt von der Un­si­cher­heit der Wirt­schafts­teil­neh­mer, Um­satz­ausfällen, aber auch zu­neh­mend von di­gi­ta­len Trans­for­ma­ti­ons­pro­zes­sen, die durch die mas­si­ven Ein­schränkun­gen im Wirt­schafts­le­ben zusätz­lich be­feu­ert wur­den. All diese Fak­to­ren führen zu ei­ner Eintrübung des Ge­schäfts­kli­mas, wie etwa das Wirt­schafts­for­schungs­in­sti­tut ifo at­tes­tiert. Da­mit wurde eine ne­ga­tive Spi­rale von Kon­sum- und In­ves­ti­ti­ons­zurück­hal­tung in Gang ge­setzt, die es für die Über­win­dung der Krise zu durch­bre­chen gilt. Als po­li­ti­sche Werk­zeuge ste­hen dazu zwei Ar­ten von Stell­schrau­ben zur Verfügung: die Geld­po­li­tik und die Fi­nanz­po­li­tik. Der He­bel der Geld­po­li­tik - er ob­liegt der EZB - liegt seit Jah­ren mit der Vor­gabe von Ne­ga­tiv­zin­sen auf Voll­last. Da­mit kann nur noch der He­bel der Fi­nanz­po­li­tik neu jus­tiert wer­den.

Be­reits heute wer­den zahl­rei­che In­stru­mente der Fi­nanz­po­li­tik zur aku­ten Ab­mil­de­rung der Aus­wir­kun­gen der Corona-Krise auf das Wirt­schafts­le­ben ein­ge­setzt. Dies hat bis­lang zu­min­dest zu ei­ner Brem­sung der ne­ga­ti­ven Spi­rale nach un­ten geführt. Als wohl pro­mi­nen­tes­tes und kost­spie­ligs­tes In­stru­ment hier­bei ist die Um­sat­zer­stat­tung im Rah­men der No­vem­ber- bzw. De­zem­ber­hilfe zu nen­nen. Al­leine für die an­ge­ord­ne­ten Schließun­gen im No­vem­ber ver­gan­ge­nen Jah­res wird mit Kom­pen­sa­ti­ons­zah­lun­gen in Höhe 15 Mrd. Euro ge­rech­net. Wei­tere im Ein­satz be­find­li­che In­stru­mente sind etwa die Kurz­ar­bei­ter­geld un­ter deut­lich ver­ein­fach­ten Zu­gangs­be­din­gun­gen, der Aus­bau von Möglich­kei­ten zum Ver­lustrück­trag auf bis zu 10 Mio. Euro und Steu­er­stun­dun­gen für Un­ter­neh­men. Alle ein­ge­setz­ten In­stru­mente ha­ben ge­mein, dass sie sich auf die So­fort­hilfe in der Ge­gen­wart fo­kus­sie­ren. Das ist auch gut und rich­tig so. Für die Über­win­dung der ak­tu­el­len Wirt­schafts­krise be­darf es aber auch zu­kunfts­ge­rich­te­ter Maßnah­men.

Die Fi­nanz­po­li­tik sieht auch In­stru­mente vor, die ge­zielt dazu ge­nutzt wer­den, die ne­ga­tive Spi­rale von Kon­sum- und In­ves­ti­ti­ons­zurück­hal­tung zu durch­bre­chen. Mit die­sen In­stru­men­ten kann die Rich­tung ge­dreht und eine po­si­tive Spi­rale nach oben, an­ge­trie­ben durch Kon­sum- und In­ves­ti­ti­ons­laune, er­zeugt wer­den. Zur Er­rei­chung die­ses Ziels bie­tet sich fol­gen­der Drei­klang an In­stru­men­ten der Fi­nanz­po­li­tik be­son­ders an:

Förderung von Forschung und Entwicklung

Für eine wis­sens­ba­sierte Dienst­leis­tungs­ge­sell­schaft sind In­no­va­tio­nen der wert­vollste Roh­stoff. Mit 69 % der Ge­samt­aus­ga­ben sind Un­ter­neh­men die trei­bende Kraft für For­schung und Ent­wick­lung in Deutsch­land. Mit dem For­schungs­zu­la­gen­ge­setz wurde zum 01.01.2020 erst­ma­lig eine Förde­rung durch den Fis­kus ein­geführt, der es Un­ter­neh­men ermöglicht, 25 % der Brut­to­lohn­kos­ten für For­schung und Ent­wick­lung er­stat­tet zu be­kom­men. Die Ober­grenze hierfür liegt der­zeit je­doch bei vier Mio. Euro, so dass jähr­lich ma­xi­mal eine Zu­lage von ei­ner Mio. Euro be­an­sprucht wer­den kann, und um­fasst keine Möglich­kei­ten zur Förde­rung von not­wen­di­gem Equip­ment und Ma­te­ri­al­auf­wen­dun­gen. Da­mit wer­den ma­te­rial­in­ten­sive, aber viel­ver­spre­chen­dere For­schungs­pro­jekte be­nach­tei­ligt, die die Wirt­schaft be­le­bende Fol­gein­ves­ti­tio­nen nach sich zie­hen können.

Ausbau von Verlustvortragsmöglichkeiten

Zu­kunfts­ge­rich­tete In­ves­ti­tio­nen von Un­ter­neh­men ge­hen mit An­lauf­kos­ten ein­her. Ge­rade die di­gi­tale Trans­for­ma­tion ist mit ho­hen In­ves­ti­ti­ons- und Um­stel­lungs­kos­ten in den Un­ter­neh­men ver­bun­den. Den da­durch an­fal­len­den tem­porären Ver­lus­ten fol­gen aber im Er­folgs­fall Ge­winne, die re­gelmäßig zu einem er­heb­li­chen Teil so­gleich wie­der re­inves­tiert wer­den. Ver­lust­vor­tragsmöglich­kei­ten un­terstützen Un­ter­neh­men, un­ab­ding­bare In­ves­ti­tio­nen für die Wei­ter­ent­wick­lung ih­rer Ge­schäfts­mo­delle um­zu­set­zen, da Ge­winne nach ei­ner Ver­lust­phase durch die Ver­lust­ver­rech­nung nicht mit Steu­ern be­las­tet wer­den. Der Fis­kus pro­fi­tiert da­von eben­falls, da die Zu­kunftsfähig­keit der Un­ter­neh­men gestärkt wird und durch eine po­si­tive Ge­schäfts­ent­wick­lung zusätz­li­che Steu­er­ein­nah­men in der Zu­kunft zu er­war­ten sind. Die der­zeit vor­ge­se­hene Min­dest­be­steue­rung (§ 10d Abs. 2 EStG), die eine vollständige Ver­lust­ver­rech­nung nur bis zu 1 Mio. Euro, darüber hin­aus aber nur teil­weise vor­sieht, ver­hin­dert der­zeit aber die volle Wirk­sam­keit die­ses In­stru­ments.

Anpassung des Gewinnsteuersatzes

Der Ge­winn­steu­er­satz ist eine we­sent­li­che De­ter­mi­nante für die Ren­ta­bi­lität von un­ter­neh­me­ri­schen In­ves­ti­tio­nen. In Deutsch­land liegt die­ser für Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten (Summe aus Ge­wer­be­steuer und Körper­schaft­steuer) mit rund 30 % im in­ter­na­tio­na­len Ver­gleich sehr hoch, wie die an­gefügte Ab­bil­dung il­lus­triert. Zwar wurde der Ge­winn­spit­zen­steu­er­satz in Deutsch­land seit 1995 in meh­re­ren Etap­pen von 58 % auf heute rund 30 % ge­senkt. Klei­nere Volks­wirt­schaf­ten, wie etwa Ir­land oder Bul­ga­rien, ha­ben in die­sem Zeit­raum ihre Ge­winn­steu­ersätze aber so­gar auf 12,5 % und 10 % gedrückt. Selbst große Volks­wirt­schaf­ten, wie Frank­reich, Großbri­tan­nien oder die USA, senk­ten ihre Ge­winn­steu­ersätze teil­weise deut­lich un­ter deut­sches Ni­veau. Für Un­ter­neh­men wird es also zu­neh­mend un­at­trak­tiv, ihre In­ves­ti­tio­nen in Deutsch­land durch­zuführen. Die vor­an­schrei­tende Di­gi­ta­li­sie­rung und die da­mit ein­her­ge­hen­den Möglich­kei­ten für trans­na­tio­nale Wert­schöpfungs­ket­ten verstärken die­sen Ef­fekt zusätz­lich.

Fazit

All diese In­stru­mente ha­ben ge­mein, dass sie steu­er­li­che Er­leich­te­run­gen für Un­ter­neh­men schaf­fen, in­dem sie die ef­fek­tive Steu­er­be­las­tung sen­ken. Die so ge­won­nen Spielräume hel­fen Un­ter­neh­men, drin­gend not­wen­dige Zu­kunfts­in­ves­ti­tio­nen durch­zuführen. Das ist zum einen die Grund­lage zur Über­win­dung der der­zei­ti­gen Wirt­schafts­krise. Zum an­de­ren sind Zu­kunfts­in­ves­ti­tio­nen aber auch die Ant­wor­ten auf die all­ge­genwärti­gen glo­ba­len Umbrüche, ver­ur­sacht durch Di­gi­ta­li­sie­rung und Kli­ma­wan­del. Die Un­ter­neh­men sind be­reit, hierfür ih­ren Bei­trag zu leis­ten. Sie brau­chen dafür aber auch die fi­nan­zi­el­len Spielräume und eine fis­ka­li­sche Un­terstützung, um auch ris­kan­tere In­ves­ti­tio­nen um­zu­set­zen. Diese In­ves­ti­tio­nen stel­len letzt­lich nicht nur zukünf­tige Ge­winne für die Un­ter­neh­men, son­dern auch für die Ge­sell­schaft ins­ge­samt in Aus­sicht.

Mögliche finanzpolitische Maßnahmen

1.Aus­bau an Fördermaßnah­men für Un­ter­neh­men, For­schungs- und Ent­wick­lungs­ak­ti­vitäten zu for­cie­ren, die Fol­gen­in­ves­ti­tio­nen nach sich zie­hen

2.Zu­min­dest tem­poräre Aus­set­zung der Min­dest­be­steue­rung (§ 10d Abs. 2 EStG), um Un­ter­neh­men Zu­kunfts­in­ves­ti­tio­nen zu ermögli­chen

3.An­pas­sung der Ge­winn­steu­er­be­las­tung, um die steu­er­li­che At­trak­ti­vität für den In­ves­ti­ti­ons­stand­ort Deutsch­land wie­der­her­zu­stel­len

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