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Rechtsberatung

Schufa-Scoring als grundsätzlich verbotene automatisierte Entscheidung

Nach Auf­fas­sung des EuGH steht die DS­GVO zwei Da­ten­ver­ar­bei­tungs­prak­ti­ken von Wirt­schafts­aus­kunf­teien ent­ge­gen.

In dem ers­ten Vor­ab­ent­schei­dungs­er­su­chen des Ver­wal­tungs­ge­richt Wies­ba­den ging es um die Frage, ob die Bo­nitätsein­stu­fun­gen der Schufa als grundsätz­lich un­zulässige au­to­ma­ti­sierte Ein­zel­fall­ent­schei­dun­gen (Art. 22 DS­GVO) an­zu­se­hen sind. Nach Art. 22 Abs. 1 DS­GVO hat die be­trof­fene Per­son das Recht, kei­ner aus­schließlich auf ei­ner au­to­ma­ti­sier­ten Ver­ar­bei­tung be­ru­hen­den Ent­schei­dung un­ter­wor­fen zu wer­den, die ihr ge­genüber recht­li­che Wir­kung ent­fal­tet oder sie in ähn­li­cher Weise er­heb­lich be­einträch­tigt.

Der EuGH er­kannte mit Ur­teil vom 07.12.2023 (Rs. C-634/21, Schufa Hol­ding, ZIP 2023, S. 2687) einen Ver­stoß ge­gen die DS­GVO, wenn das von der Schufa vor­ge­nom­mene Sco­ring eine maßgeb­li­che Rolle bei der Ent­schei­dung über einen Ver­trags­schluss, im kon­kre­ten Fall der Kre­dit­ver­gabe, spielt. Das vor­le­gende Ge­richt müsse nun prüfen, ob das deut­sche Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz eine gültige Aus­nahme im Ein­klang mit der DS­GVO ent­halte und die all­ge­mei­nen Vor­aus­set­zun­gen für die Da­ten­ver­ar­bei­tung erfüllt seien.

Die zweite Vor­la­ge­frage be­traf die Spei­che­rung von In­for­ma­tio­nen zur Rest­schuld­be­frei­ung nach ei­ner Pri­vat­in­sol­venz. Während In­sol­venz­ge­richte öff­ent­li­che In­for­ma­tio­nen be­reits nach sechs Mo­na­ten löschen, hielt die Schufa die Da­ten bis­her bis zu drei Jahre vor. Laut EuGH (Ur­teil vom 07.12.2023, Rs. C-26/22 und C-64/22, ZIP 2023, S. 2680) spei­cherte die Schufa diese Da­ten zu lange. Der Rest­schuld­be­frei­ung komme eine „exis­ten­zi­elle Be­deu­tung“ zu. Bei Bo­nitätsprüfun­gen gin­gen ent­spre­chende In­for­ma­tio­nen re­gelmäßig zu Las­ten der be­trof­fe­nen Per­so­nen. Eine Spei­che­rung über den Zeit­raum hin­aus, in dem die In­for­ma­tio­nen im öff­ent­li­chen In­sol­venz­re­gis­ter vor­ge­hal­ten wer­den, stehe im Wi­der­spruch zur DS­GVO.

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