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Neufassung des IDW S 6 verabschiedet - Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten

Die ver­ab­schie­dete Neu­fas­sung des IDW Stan­dards: An­for­de­run­gen an die Er­stel­lung von Sa­nie­rungs­kon­zep­ten (IDW S 6) (Stand: 20.08.2012) trägt den An­re­gun­gen ei­ni­ger An­wen­der Rech­nung und stellt meh­rere As­pekte klar, ins­be­son­dere wird ein deut­li­cher Be­zug zu der ein­schlägi­gen BGH-Recht­spre­chung her­ge­stellt. Der Stan­dard weist dar­auf hin, dass der Wirt­schaftsprüfer in Sa­nie­rungs­kon­zep­ten im­mer zur Sa­nie­rungsfähig­keit Stel­lung neh­men muss. Sa­nie­rungsfähig­keit setzt u.a. vor­aus, dass die we­sent­li­chen An­nah­men plau­si­bel sind. So­weit Sa­nie­rungsfähig­keit erst dann ge­ge­ben ist, wenn ein Kre­dit­in­sti­tut ein er­for­der­li­ches Dar­le­hen gewährt oder verlängert, kommt eine Ankündi­gung des Er­stel­lers in Be­tracht, eine po­si­tive Aus­sage zur Sa­nie­rungsfähig­keit in die Schluss­be­mer­kung auf­zu­neh­men, so­bald diese Be­din­gung erfüllt ist.

IDW S 6 wird in Heft 12/2012 der IDW Fach­nach­rich­ten veröff­ent­licht, ebenso im WPg-Supp­le­ment 4/2012.

Quelle: IDW-Ak­tu­ell

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