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Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten

Die Bun­des­re­gie­rung hat am 27.04.2022 For­mu­lie­rungs­hil­fen be­schlos­sen, die in be­reits lau­fende Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren ein­ge­bracht wer­den sol­len. Da­mit soll auf die wirt­schaft­li­chen Fol­gen der an­ge­spann­ten Lage auf den En­er­giemärk­ten in­folge des Ukraine-Krie­ges rea­giert wer­den.

Kon­kret wurde eine For­mu­lie­rungs­hilfe zur En­er­gie­preis­pau­schale und zum Kin­der­bo­nus be­schlos­sen, die in das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren zum Steu­er­ent­las­tungs­ge­setz Ein­gang fin­den soll. Darin sind fol­gende Ent­las­tungsmaßnah­men vor­ge­se­hen:

  • Al­len ein­kom­men­steu­er­pflich­ti­gen Er­werbstäti­gen soll ein­ma­lig eine En­er­gie­preis­pau­schale (EEP) in Höhe von 300 Euro aus­ge­zahlt wer­den. Ein An­spruch auf die EEP sol­len Steu­er­pflich­tige mit Ge­winn­einkünf­ten (Einkünfte aus Land- und Forst­wirt­schaft, ge­werb­li­che Einkünfte, Einkünfte aus selbständi­ger Tätig­keit) so­wie Ar­beit­neh­mer, ein­schließlich ge­ringfügig Be­schäftig­ter, ha­ben.
  • Fa­mi­lien sol­len für je­des Kind ergänzend zum Kin­der­geld einen ein­ma­li­gen Kin­der­bo­nus in Höhe von 100 Euro er­hal­ten, um den sich das Kin­der­geld im Juli 2022 erhöht. Darüber hin­aus sol­len Emp­fan­gende von So­zi­al­leis­tun­gen eine Ein­mal­zah­lung von 200 Euro er­hal­ten.

Zu­dem spricht sich die Bun­des­re­gie­rung für eine Ent­las­tung bei der En­er­gie­steuer aus. Hierzu liegt be­reits ein Re­fe­ren­ten­ent­wurf des BMF zur Ände­rung des En­er­gie­steu­er­rechts vor. Kon­kret geht es darum, die En­er­gie­steuer auf Kraft­stoffe, die hauptsäch­lich im Straßenver­kehr ver­wen­det wer­den, be­fris­tet für drei Mo­nate auf das eu­ropäische Min­destmaß ab­zu­sen­ken. Da­bei geht die Bun­des­re­gie­rung da­von aus, dass die En­er­gie­steuer als Ver­brauch­steuer re­gelmäßig in vol­lem Um­fang vom End­ver­brau­cher ge­tra­gen wird und so­mit die tem­poräre Ab­sen­kung der Steu­ersätze von den En­er­gie­ver­sor­gern vollständig an diese wei­ter­ge­ge­ben wird.

Hin­weis: Dem Ver­neh­men nach soll auch das Ende März 2022 an­gekündigte Ti­cket im ÖPNV für 9 Euro/Mo­nat be­fris­tet für einen Zeit­raum von drei Mo­na­ten, be­gin­nend im Juni 2022, ein­geführt wer­den. Hier scheint es aber noch Klärungs­be­darf hin­sicht­lich der Fi­nan­zie­rung zu ge­ben.

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