Der HFA hat am 30.03.2012 den IDW PS 730 im schriftlichen Verfahren verabschiedet. Der IDW Prüfungsstandard ist anzuwenden bei Prüfungen der Rechnungslegung von Gebietskörperschaften, die nach Art und Umfang einer Abschlussprüfung gemäß §§ 317 ff. HGB entsprechen. Mit der Verlautbarung wird klargestellt, dass an eine derartige Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer der gleiche Qualitätsmaßstab anzulegen ist, wie er für handelsrechtliche Abschlussprüfungen vorgegeben ist.
Ein Abschnitt beschreibt in komprimierter Form das risikoorientierte Prüfungsvorgehen, um dem Auftraggeber bzw. anderen Empfängern der Berichterstattung im öffentlichen Sektor Inhalt und Grenzen der Abschlussprüfung darzulegen. Darüber hinaus soll die Verlautbarung dem Berufsstand Hilfestellung geben, indem bspw. auf die besondere Bedeutung der Auftragsabgrenzung hingewiesen wird. In der Anlage enthält der IDW Prüfungsstandard Vorschläge für Bestätigungsvermerke über die Prüfung der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses einer Kommune.
Der IDW PS 730 wird in Heft 06/2012 der IDW Fachnachrichten und im WPg Supplement 3/2012 abgedruckt.
Quelle: IDW-Aktuell vom 01.06.2012