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Ebner Stolz Taxomat: Parteien für Abschaffung der Abgeltungsteuer - doch was denken die Bürger?

  • Die eta­blier­ten Par­teien for­dern das Aus der Ab­gel­tung­steuer
  • 58 Pro­zent der Ta­xo­mat-Be­frag­ten sind für de­ren Bei­be­hal­tung
  • Ab­schaf­fung der Steuer steu­er­sys­te­ma­ti­sch be­denk­lich
Stutt­gart, 5. Sep­tem­ber 2017 - Steht die Ab­gel­tung­steuer tatsäch­lich vor dem Aus? Und trifft diese For­de­rung der Par­teien auch das Mei­nungs­bild der Bürger? Der Eb­ner Stolz Ta­xo­mat gleicht das Stim­mungs­bild der Wähler mit den Wahl­kampf­kon­zep­ten der Par­teien ab, die eine rea­lis­ti­sche Chance ha­ben, in den Bun­des­tag gewählt zu wer­den.

Wie funktioniert der Taxomat?

Der Eb­ner Stolz Ta­xo­mat funk­tio­niert ähn­lich wie der Wahl-O-Mat; er be­schränkt sich al­ler­dings auf den steu­er­li­chen Be­reich. Der Ta­xo­mat kon­zen­triert sich auf die sechs Par­teien, die Po­ten­zial ha­ben, in den Bun­des­tag ein­zu­zie­hen. An­hand von drei­zehn Fra­gen wird die Par­teipräfe­renz zu steu­er­li­chen The­men ana­ly­siert - eine da­von be­zieht sich auf die Ab­gel­tung­steuer.

Abgeltungsteuer gibt es erst seit 2009

Die erst 2009 ein­geführte pau­schale Steuer auf Ka­pi­tal­erträge trägt im We­sent­li­chen zur Ver­fah­rens­ver­ein­fa­chung bei. Es han­delt sich da­bei um eine Quel­len­steuer auf Ka­pi­tal­erträge, also auf Zin­sen, Di­vi­den­den und Veräußerungs­ge­winne. Die Höhe der Ab­gel­tung­steuer beträgt ein­heit­lich 25 Pro­zent. Sie wird di­rekt an der Quelle ein­be­hal­ten. Da­mit gilt die Steu­er­pflicht für den Pri­vat­an­le­ger als ab­ge­gol­ten.

Steuervereinfachung - unter dem Preis der Besserstellung der Reichen

Die Folge: Die be­reits be­steu­er­ten Ka­pi­tal­erträge müssen nicht mehr in der jähr­li­chen Ein­kom­men­steu­er­erklärung auf­geführt wer­den. Und: Sie wer­den nicht mit dem in­di­vi­du­el­len Steu­er­satz ver­steu­ert. „Wer ei­ner ge­rin­ge­ren ta­rif­li­chen Ein­kom­men­steuer un­ter­liegt, kann die sog. Güns­ti­gerprüfung be­an­tra­gen. In die­sem Fall wird die zu viel ge­zahlte Ein­kom­men­steuer zurück er­stat­tet“, erläutert Ma­nuela Wänger, Steu­er­be­ra­te­rin und Part­ne­rin bei Eb­ner Stolz in Stutt­gart. Von der Ab­gel­tung­steuer pro­fi­tie­ren in ers­ter Li­nie Steu­er­pflich­tige mit höhe­rem Ein­kom­men und dem­zu­folge einem über 25 Pro­zent lie­gen­den Ein­kom­men­steu­er­satz. Denn auch sie zah­len auf Ka­pi­tal­erträge le­dig­lich 25 Pro­zent Steuer.

Parteien nehmen sich der Kritik an

Ins­be­son­dere diese Bes­ser­stel­lung der Rei­chen wird viel­fach kri­ti­siert - und so ma­chen sich fast alle po­ten­zi­el­len Bun­des­tags­par­teien uni­sono in ih­ren Wahl­kampf­kon­zep­ten für die Ab­schaf­fung der Ab­gel­tung­steuer stark. Das er­gab eine Ana­lyse der steu­er­li­chen Wahl­kampf­kon­zepte durch Eb­ner Stolz. Dass sich diese For­de­rung im Wahl­kampf­kon­zept der Lin­ken be­fin­det, mag kaum zu ver­wun­dern; doch auch CDU, SPD und Grüne wol­len das Aus der pau­scha­len Steuer und den Weg zurück zur in­di­vi­du­el­len Ein­kom­mens­be­steue­rung von Ka­pi­tal­erträgen.

Taxomat-Nutzer für Beibehaltung der Abgeltungsteuer

Die For­de­rung nach der Ab­schaf­fung der Ab­gel­tung­steuer ver­wun­dert umso mehr, als sich im­mer­hin knapp 58 Pro­zent der Be­frag­ten des Eb­ner Stolz Ta­xo­mats für de­ren Bei­be­hal­tung aus­spre­chen. 35 Pro­zent der Be­frag­ten for­dern das Aus der Ab­gel­tung­steuer und die rest­li­chen 7 Pro­zent ha­ben zu die­ser Frage keine Mei­nung.

Glaubt man den For­de­run­gen der Par­teien, dürfte eine Ab­schaf­fung der Ab­gel­tung­steuer in der kom­men­den Le­gis­la­tur­pe­riode sehr wahr­schein­lich sein. „Dann dürfte aber in­ten­siv zu klären sein, wie Ka­pi­tal­einkünfte künf­tig zu ver­steu­ern sind“, gibt Ma­nuela Wänger, Steu­er­be­ra­te­rin und Part­ne­rin bei Eb­ner Stolz in Stutt­gart zu be­den­ken. Geht es um Di­vi­den­den, wer­den diese be­reits auf Ebene der Ka­pi­tal­ge­sell­schaft be­steu­ert. Eine noch­ma­lige vollständige Be­steue­rung auf Ebene des An­teils­eig­ners würde zu ei­ner Dop­pel­be­steue­rung führen. „Diese Kas­ka­den­be­steue­rung wäre wirt­schafts­po­li­ti­sch ein De­sas­ter“, res­umiert Wänger. Steu­er­sys­te­ma­ti­sch weit­aus un­pro­ble­ma­ti­scher wäre die Ab­schaf­fung der Ab­gel­tung­steuer bei den Zin­sen. Ab­schließend führt sie aus, dass ge­gen eine um­fas­sende Ein­kom­mens­be­steue­rung der Zin­sen aber der­zeit das nied­rige Zins­ni­veau spricht.

Pressekontakt

Dr. Ul­rike Höreth
Eb­ner Stolz
Kro­nen­straße 30
70174 Stutt­gart
Tel. +49 711 2049-1371
ul­rike.hoereth@eb­ner­stolz.de

Unternehmenskontakt

Ma­nuela Wänger
Eb­ner Stolz
Kro­nen­straße 30
70174 Stutt­gart
Tel.+49 711 2049-1322
ma­nuela.waen­ger@eb­ner­stolz.de

Über Ebner Stolz

Eb­ner Stolz ist eine der größten un­abhängi­gen mit­telständi­schen Be­ra­tungs­ge­sell­schaf­ten in Deutsch­land und gehört zu den Top Ten der Bran­che. Das Un­ter­neh­men verfügt über jahr­zehn­te­lange fun­dierte Er­fah­rung in Wirt­schaftsprüfung, Steu­er­be­ra­tung, Rechts­be­ra­tung und Un­ter­neh­mens­be­ra­tung. Die­ses breite Spek­trum bie­ten rund 1.300 Mit­ar­bei­ter in dem für sie ty­pi­schen mul­ti­dis­zi­plinären An­satz in al­len we­sent­li­chen deut­schen Großstädten und Wirt­schafts­zen­tren an. Als Marktführer im Mit­tel­stand be­treut das Un­ter­neh­men über­wie­gend mit­telständi­sche In­dus­trie-, Han­dels- und Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men al­ler Bran­chen und Größenord­nun­gen.

Länderüberg­rei­fende Prüfungs- und Be­ra­tungs­aufträge führt Eb­ner Stolz zu­sam­men mit Part­nern von Ne­xia In­ter­na­tio­nal durch, welt­weit ei­nes der zehn größten Netz­werke von Be­ra­tungs- und Wirt­schaftsprüfungs­un­ter­neh­men. Eb­ner Stolz ist über Ne­xia in über 115 Ländern mit mehr als 650 Büros ver­tre­ten.

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