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Umsatzsteuer bei der Abgabe werthaltiger Abfälle

BMF-Schreiben vom 20. September 2012 - IV D 2 - S 7203/07/10002 :004 (2012/0857478) -

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium nimmt in sei­nem Schrei­ben zur Be­steue­rung der mögli­chen tauschähn­li­chen Umsätze bei der Ent­sor­gung wert­hal­ti­ger Abfälle Stel­lung und passt den Um­satz­steu­er­an­wen­dungs­er­lass ent­spre­chend an.

Wenn dem zur Ent­sor­gung über­las­se­nen Ab­fall ein wirt­schaft­li­cher Wert bei­zu­mes­sen (sog. wert­hal­ti­ger Ab­fall) ist, liegt ein tauschähn­li­cher Um­satz (Ent­sor­gungs­leis­tung ge­gen Lie­fe­rung des Ab­falls) - ggf. mit Bar­auf­gabe - vor, wenn nach den übe­rein­stim­men­den Vor­stel­lun­gen der Ver­trags­part­ner

• der über­las­sene Ab­fall die Höhe der Bar­vergütung für die Ent­sor­gungs­leis­tung oder
• die über­nom­mene Ent­sor­gung die Bar­vergütung für die Lie­fe­rung des Ab­falls
be­ein­flusst hat.

Ein­zel­hei­ten fin­den Sie im BMF-Schrei­ben.

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