Mit Urteil vom 8. September 2011 (V R 5/10) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Steuerschuld aufgrund eines Steuerausweises in der Rechnung nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 2003 erst mit der Ausgabe der Rechnung entsteht. Im entschiedenen Fall hatte der Unternehmer für im Inland nicht steuerbare Leistungen Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer ausgegeben.
Mit Schreiben vom 25.07.2012 regelt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die entsprechende Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses.
Das Schreiben des BMF im Volltext finden Sie hier.