Deshalb holt das BZSt den Verlautbarungen zufolge derzeit telefonisch bei den Kapitalgesellschaften Auskünfte zu Details der Gesellschafterstruktur und zu deren geplanten Ausschüttungsverhalten ein. Kapitalgesellschaften, die für 2015 keine Gewinnausschüttungen vorsehen, werden damit in 2014 nicht zur Abfrage zugelassen. Ist hingegen eine Ausschüttung in 2015 nicht unwahrscheinlich, wird die Abfrage zugelassen.
Hinweis
Sofern also noch nicht sicher ist, ob in 2015 eine Gewinnausschüttung erfolgen wird, sollte vorsichtshalber gegenüber dem BZSt angegeben werden, dass wahrscheinlich eine Gewinnausschüttung vorgenommen wird.
Das BZSt stellt neben FAQs zum Kirchensteuerabzug auch Anleitungen zur Registrierung und Zulassung sowie zur Regelabfrage auf ihrer Homepage zum Abruf bereit.