Der Gesetzentwurf beinhaltet u. a. folgende Maßnahmen:
- Begrenzung der Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen auf 2/3, höchstens 4.000 Euro jährlich, für die Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder bei Wegfall des bisherigen „Zusätzlichkeitskriteriums“
- Wegfall der Steuerbefreiung von Carried Interest in Höhe von 40 % und entsprechende Herausnahme aus der Betriebsausgabenabzugsbeschränkung
- Ersatz des auf 1.250 Euro jährlich begrenzt mögliche Abzug von Kosten des häuslichen Arbeitszimmers, für den Fall, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, durch einen Arbeitszimmer-Pauschbetrag in Höhe von 100 Euro je Monat der betrieblichen/beruflichen Nutzung des Arbeitszimmers
- Reduzierung des Steuerfreibetrags für bestimmte Sachbezüge von derzeit 44 Euro auf 20 Euro pro Monat
- Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von derzeit jährlich 1.000 Euro auf 1.130 Euro
- Modifizierung der Verlustausgleichsbeschränkung des Kommanditisten
- Neuregelung beim Abzug und Nachweis von Pflegekosten
- Neuregelung beim Abzug von Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen mit Wohnsitz außerhalb der EU oder des EWR
- Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen bei gleichzeitiger Neuregelung des Einzelnachweises tatsächlicher Kosten
- Einführung eines Sockelbetrags von 300 Euro bei der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen, so dass die Steuerermäßigung nur bei Überschreiten dieses Betrags gewährt wird.