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Zoll und Einfuhrumsatzsteuer - Häufige Fragestellungen zum Vorsteuerabzug

Beim Im­port von Wa­ren in die EU ent­ste­hen die so­ge­nann­ten „Ein­fuhr­ab­ga­ben“ - hier­bei han­delt es sich in den meis­ten Fällen um Zoll und Ein­fuhr­um­satz­steuer. Während Zölle echte Kos­ten sind, kann die Ein­fuhr­um­satz­steuer un­ter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen als Vor­steuer gel­tend ge­macht wer­den, so dass sie letzt­lich nicht zu Bu­che schlägt.

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Klingt ein­fach. In der Pra­xis er­ge­ben sich in die­sem Zu­sam­men­hang je­doch viele Fra­gen. Wer ist ei­gent­lich zum Vor­steu­er­ab­zug be­rech­tigt, wel­che Nach­weise sind zu führen, wel­chen Ein­fluss ha­ben Lie­fer­kon­di­tio­nen? Feh­ler können hier große Aus­wir­kun­gen ha­ben, denn wenn der Vor­steu­er­ab­zug ver­sagt wird, er­ge­ben sich un­ge­plante Mehr­kos­ten - je nach Um­satz­steu­er­satz von 19 bzw. 7 Pro­zent so­wie ggf. Zin­sen.

In un­se­rem Webi­nar spre­chen wir über die Ein­fuhr­ab­ga­ben, de­ren Ent­ste­hung und ins­be­son­dere über § 15 Um­satz­steu­er­ge­setz, der auch für die Ein­fuhr­um­satz­steuer den Vor­steu­er­ab­zug re­gelt.

Da­bei ge­hen wir auf die Fra­gen ein, die uns in die­sem Zu­sam­men­hang von un­se­ren Man­dan­ten am häufigs­ten ge­stellt wer­den. Wir wer­fen darüber hin­aus auch einen ver­glei­chen­den Blick in an­dere EU-Mit­glied­staa­ten und das Ver­ei­nigte König­reich. Nicht zu­letzt bleibt wie ge­wohnt Zeit zur Be­ant­wor­tung Ih­rer Fra­gen.

In­halte:

  • Ent­ste­hung der Ein­fuhr­ab­ga­ben, Zeit­punkt und Schuld­ner
  • Be­son­der­hei­ten der Ein­fuhr­um­satz­steuer
  • Ab­zug der Ein­fuhr­um­satz­steuer als Vor­steuer
  • Ein kur­zer Blick in die jüngere Recht­spre­chung
  • Pra­xisfälle zum Vor­steu­er­ab­zug
  • Zeit für Ihre Fra­gen

Das Webi­nar wird mit Go­To­We­bi­nar durch­geführt. Als Teil­neh­mer benöti­gen Sie le­dig­lich einen PC mit In­ter­net­an­schluss. Den Ton er­hal­ten Sie über die te­le­fo­ni­sche Ein­wahl in die Kon­fe­renz oder über Laut­spre­cher.

Ihre Fra­gen und An­mer­kun­gen sen­den Sie gerne vorab an: hh-ver­an­stal­tun­gen@eb­ner­stolz.de

Die Teil­nahme ist kos­ten­frei.