Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk MdB, hat am 19.06.2012 gemeinsam mit dem Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, den wesentlich vereinfachten Antrag für die Agrardieselerstattung vorgestellt.
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft können von 47 Cent Energiesteuer je Liter Diesel rd. 21,5 Cent pro Liter für Kraftstoff zurück erhalten, der in landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen verwendet wird (sog. Agrardiesel). Der Einsatz von reinem Biodiesel bzw. Pflanzenöl ist in der Landwirtschaft gänzlich von der Energiesteuer befreit. Diese Begünstigung ist europarechtlich zulässig und ist ein Baustein zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land- und Forstwirtschaft zu den Nachbarstaaten. Die Steuererstattung wird bisher im Rahmen eines umfangreichen Antragsverfahrens gewährt.
Die wesentlichen Vorteile des neuen Antrages sind:
- deutliche Reduzierung des Umfangs (2 statt bisher 7 Seiten),
- der Antrag ist für die Mehrzahl der jährlich rd. 200.000 Antragsteller nutzbar,
- wesentliche Arbeitserleichterung für Antragsteller und Zollverwaltung,
- beschleunigte Antragsbearbeitung und damit schnellere Auszahlung der Erstattungen.
Das neue Antragsformular wird ab kommendem Jahr erstmals für die Agrardieselerstattung 2012 eingesetzt und soll auf der Homepage des Zolls unter www.zoll.de rechtzeitig zum Herunterladen zur Verfügung stehen.
Quelle: Veröffentlichung des Bundesministeriums der Finanzen vom 19.06.2012