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Webinar Hospitality vor dem Hintergrund des Korruptionsstrafrechts - Was darf geschenkt werden?

Webinar Hospitality vor dem Hintergrund des Korruptionsstrafrechts - Was darf geschenkt werden? © Unsplash

Im Rah­men ei­ner übli­chen Ge­schäftstätig­keit sind Ge­schenke, Ein­la­dun­gen und an­dere klei­nere Zu­wen­dun­gen Aus­druck ei­nes höfli­chen Um­gangs mit­ein­an­der. So gehört es in der tägli­chen un­ter­neh­me­ri­schen Pra­xis selbst­verständ­lich dazu, Ge­schäfts­part­ner zum Es­sen ein­zu­la­den und ih­nen an­lass­be­zo­gen kleine Ge­schenke zu­kom­men zu las­sen - dies gilt ge­rade in der Weih­nachts­zeit. Von einem Ge­schäfts­es­sen, über Abend­ver­an­stal­tun­gen bis hin zu Fort­bil­dun­gen wer­den Zu­wen­dun­gen un­ter dem Be­griff „Hos­pi­ta­lity“ zu­sam­men­ge­fasst. Diese Vor­ge­hens­weise hat je­doch ihre Gren­zen und kann vor dem Hin­ter­grund der Ver­schärfung des deut­schen Kor­rup­ti­ons­straf­rechts in den letz­ten Jah­ren heute deut­lich schnel­ler als noch zu früheren Zei­ten in ei­ner Straf­bar­keit münden. Die Ab­gren­zung zwi­schen Höflich­keit und straf­recht­lich re­le­van­ter Kor­rup­tion stellt Un­ter­neh­men – un­abhängig von ih­rer Größe – täglich vor Her­aus­for­de­run­gen.  Ins­be­son­dere zur Weih­nachts­zeit herrscht bei Ver­ant­wort­li­chen und Mit­ar­bei­tern häufig verstärkt Un­si­cher­heit.

Der ehe­ma­lige Staats­an­walt und nun Part­ner bei Eb­ner Stolz in Köln, Phil­ipp Külz (Rechts­an­walt, Fach­an­walt für Steu­er­recht und Zert. Be­ra­ter für Steu­er­straf­recht) zeigt ge­mein­sam mit Rechts­anwältin Chris­tina Oden­thal (Zert. Be­ra­te­rin für Steu­er­straf­recht) und Coun­sel bei Eb­ner Stolz in Köln, wo diese Gren­zen nach Auf­fas­sung der Staats­an­walt­schaf­ten und Ge­richte lie­gen. Zu­dem ge­hen die Re­fe­ren­ten dar­auf ein, wie Sie sich als Un­ter­neh­mens­ver­ant­wort­li­che so­wie Mit­ar­bei­ter im All­tag dau­er­haft da­vor schützen können, in den Fo­kus der Er­mitt­lungs­behörden zu ge­ra­ten und den Vorwürfen der Kor­rup­tion aus­ge­setzt zu sein.

In­halte:

  • Der­zei­tige Ver­fol­gungs­pra­xis der Er­mitt­lungs­behörden
  • Ein­lei­tende Ausführun­gen zum The­men­be­reich
  • Ak­tu­elle Ent­wick­lun­gen im Kor­rup­ti­ons­straf­recht
  • Einführung in das Kor­rup­ti­ons­straf­recht
  • Hos­pi­ta­lity vor dem Hin­ter­grund der ein­zel­nen Kor­rup­ti­ons­tat­bestände
  • Be­son­der­hei­ten bei Ge­schäftstätig­keit im Aus­land
  • Hand­lungs­emp­feh­lun­gen

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