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Webinar Vorsicht Versicherungsteuer bei Garantieverkäufen - Aktueller Stand und Handlungsbedarf

Ent­gelt­li­che Ga­ran­tie­zu­sa­gen un­ter­lie­gen nach Auf­fas­sung der Fi­nanz­ver­wal­tung seit dem 01.01.2023 als ei­genständige Leis­tung grundsätz­lich der Ver­si­che­rung­steuer - und zwar un­abhängig da­von, ob im Ga­ran­tie­fall eine Geld­zah­lung oder die Re­pa­ra­tur zu er­brin­gen ist. Eine ent­spre­chende Ein­ord­nung hat das BMF mit Schrei­ben vom 11.05.2021 (BStBl. 2021 I, S. 781) vor­ge­nom­men. Zwar rich­tete sich der Fo­kus zunächst auf die Kfz-Bran­che, je­doch er­wei­terte das BMF - häufig we­nig be­ach­te­tet - seine Sicht­weise in­zwi­schen auf alle Bran­chen.

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Für Un­ter­neh­mer, die ein Pro­dukt und darüber hin­aus ge­gen zusätz­li­ches bzw. ge­son­der­tes Ent­gelt eine Ga­ran­tie oder Ga­ran­tie­verlänge­rung ver­kau­fen, birgt diese Ände­rung ein ho­hes Ri­si­ko­po­ten­zial. Es er­ge­ben sich weit­re­chende Kon­se­quen­zen für den Vor­steu­er­ab­zug. Zu­dem müssen Un­ter­neh­mer ihre ERP- und Buch­hal­tungs­sys­teme an­pas­sen so­wie sich für Zwecke der Ver­si­che­rung­steuer beim Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern re­gis­trie­ren, die Ver­si­che­rung­steuer abführen und in den Rech­nun­gen an ihre Kun­den aus­wei­sen. So­fern Un­ter­neh­men ihre Pro­zesse nicht be­reits um­ge­stellt ha­ben, soll­ten sie nun schnell han­deln. Un­ter Umständen kann sich aber auch Ge­stal­tungs­spiel­raum er­ge­ben, wo­nach im Ein­zel­fall die Ver­si­che­rung­steuer ver­mie­den wer­den kann und die Leis­tung wei­ter­hin "nur" um­satz­steu­er­pflich­tig bleibt.

Er­fah­ren Sie in un­se­rem kos­ten­freien Webi­nar, was Sie nun drin­gend tun soll­ten, ins­be­son­dere wie Sie auf die geänderte Rechts­auf­fas­sung der Fi­nanz­ver­wal­tung rea­gie­ren und Ihre Pro­zesse an­pas­sen müssen.

In­halte:

  • Die geänderte Rechts­auf­fas­sung der Fi­nanz­ver­wal­tung
  • Aus­wir­kun­gen auf die Um­satz- und Ver­si­che­rung­steuer
  • Der neue Fra­gen- und Ant­wort Ka­ta­log des BMF und ak­tu­elle Ent­wick­lun­gen
  • Pra­xisfälle
  • Er­for­der­li­che Pro­zess­an­pas­sun­gen und Ge­stal­tungs­spielräume
  • Hand­lungs­emp­feh­lun­gen

Das Webi­nar wird mit Go­To­We­bi­nar durch­geführt. Als Teil­neh­mer benöti­gen Sie le­dig­lich einen PC mit In­ter­net­an­schluss. Den Ton er­hal­ten Sie über die te­le­fo­ni­sche Ein­wahl in die Kon­fe­renz oder über Laut­spre­cher.

Die Teil­nahme ist kos­ten­frei.