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VAT Breakfast Brexit & Quick-Fixes: EU und Umsatzsteuer im Wandel

Die EU – und mit ihr die Um­satz­steuer – un­ter­liegt einem Wan­del. So wird zum einen der BREXIT, sollte er denn kom­men, für viele Un­ter­neh­men um­fang­rei­che Ände­run­gen, ins­be­son­dere im Be­reich der Um­satz­steuer mit sich brin­gen. Diese müssen in der tägli­chen Pra­xis berück­sich­tigt wer­den müssen.

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Darüber hin­aus hat der ECOFIN-Rat die EU-Mit­glied­staa­ten im De­zem­ber 2018 mit den sog. Quick-Fi­xes zu aus­gewähl­ten The­men­be­rei­chen un­ter Zug­zwang ge­setzt. Mit die­sen Quick-Fi­xes wer­den ins­be­son­dere die Vor­schrif­ten für in­ner­ge­mein­schaft­li­che Lie­fe­run­gen und Ver­brin­gun­gen so­wie für Rei­hen­ge­schäfte und Kon­si­gna­ti­ons­la­gern geändert. Die be­schlos­se­nen Ände­run­gen in der MwSt-Sys­tem­richt­li­nie sind von den na­tio­na­len Ge­setz­ge­bern noch bis zum 31. De­zem­ber 2019 in in­ner­staat­li­ches Recht um­zu­set­zen. Dem­ge­genüber gel­ten die Ände­run­gen in der EU-Durchführungs­ver­ord­nung un­mit­tel­bar ab dem 1. Ja­nuar 2020, ohne dass die Ge­setz­ge­ber der je­wei­li­gen Staa­ten ex­tra tätig wer­den müssen.

Wor­auf müssen sich Un­ter­neh­mer aus um­satz­steu­er­li­cher Sicht in Sa­chen BREXIT ein­stel­len und wie pas­sen sie ihre Un­ter­neh­mens­abläufe in Be­zug auf die Quick-Fi­xes am sinn­volls­ten an?

Darüber in­for­mie­ren wir Sie auf un­se­rem VAT Bre­ak­fast – Brexit & Quick-Fi­xes: EU und Um­satz­steuer im Wan­del

Die Teil­­­­­­­­nah­­­­­­­­me­­­­­­­­ge­­­­­­­­bühr beträgt 60,00 Euro zzgl. ge­set­z­­­­­­­­li­cher Umsa­t­z­­­­­­­­steuer.