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Steuerberatung

Umsatzsteuer Impuls - Vorsteueraufteilung bei Schulsportanlagen nach Zeitanteilen

Vor­steu­er­auf­tei­lung bei Schul­sport­an­la­gen nach Zeit­an­tei­len

Wer­den Gebäude so­wohl für Umsätze ge­nutzt, die zum Vor­steu­er­ab­zug be­rech­ti­gen, als auch für Umsätze, die den Vor­steu­er­ab­zug aus­schließen (z. B. steu­er­pflich­tige und steu­er­freie Ver­mie­tung), sind Vor­steu­er­beträge für Ein­gangs­leis­tun­gen im Zu­sam­men­hang mit dem Gebäude in einen ab­zieh­ba­ren und einen nicht ab­zieh­ba­ren Teil auf­zu­tei­len. Zu Dis­kus­sio­nen zwi­schen der Fi­nanz­ver­wal­tung und dem Un­ter­neh­mer führt hier re­gelmäßig, wel­cher Auf­tei­lungsmaßstab (z. B. ob­jekt- bzw. un­ter­neh­mens­be­zo­ge­ner Um­satz­schlüssel oder Flächen­schlüssel) her­an­zu­zie­hen ist.

So auch im Fall von Schul­sport­an­la­gen. Hier be­jaht der Bun­des­fi­nanz­hof eine Auf­tei­lung der Vor­steu­er­beträge nach dem Um­fang der zeit­li­chen Nut­zung der An­la­gen.

Wel­che Er­kennt­nisse noch aus die­sem Ur­teil ge­zo­gen wer­den können und wie sich diese auch auf an­dere Un­ter­neh­mer mit ge­mischt ge­nutz­ten Gebäuden aus­wir­ken, le­sen Sie in un­se­rem Um­satz­steuer Im­puls.

Hin­weis: Wol­len Sie diese In­for­ma­tio­nen im­mer ex­klu­siv als eine(r) der Ers­ten er­hal­ten? Mel­den Sie sich gerne hier zu un­se­ren News­let­tern an.

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