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Steuerberatung

Wachstumschancengesetz: Einführung der verpflichtenden eRechnung

Der Bun­des­rat hat der vom Ver­mitt­lungs­aus­schuss vor­ge­leg­ten Fas­sung des Wachs­tums­chan­cen­ge­set­zes zu­ge­stimmt. Ab 2025 be­steht so­mit grundsätz­lich die Pflicht zur elek­tro­ni­schen Rech­nungs­stel­lung für be­stimmte na­tio­nale Umsätze. Un­ter­neh­mer müssen ab dann in der Lage sein, eRech­nun­gen zu emp­fan­gen und zu ver­ar­bei­ten.

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