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Steuerberatung

Umsatzsteuer Impuls - Vorteile aus EuGH-Urteilen

Vor­teile aus EuGH-Ur­tei­len ken­nen und rich­tig ein­set­zen

Der Eu­ropäische Ge­richts­hof ist er­war­tungs­gemäß wei­ter­hin ak­tiv im Be­reich um­satz­steu­er­li­cher Ent­schei­dun­gen. Er be­fasste sich kürz­lich mit der Frage, zu wel­chem Zeit­punkt der Vor­steu­er­ab­zug zu berück­sich­ti­gen ist, wenn eine Rech­nung be­rich­tigt und darin erst­ma­lig Um­satz­steuer aus­ge­wie­sen wird. Wei­ter prüfte er, ob es rech­tens ist eine Be­rich­ti­gung des Vor­steu­er­ab­zugs vor­zu­neh­men, wenn eine Im­mo­bi­lie seit zwei Jah­ren leer steht. Im Streit­fall schloss die por­tu­gie­si­sche Fi­nanz­ver­wal­tung dar­aus, dass eine Er­zie­lung um­satz­steu­er­pflich­ti­ger Umsätze nicht mehr be­ab­sich­tigt war.

Hin­weise zu die­sen Ent­schei­dun­gen fin­den Sie in un­se­rer ak­tua­li­sier­ten Über­sicht mit Links zu wei­terführen­den In­for­ma­tio­nen.

In­ter­es­sant - und in der Über­sicht ent­spre­chend ver­merkt - ist zu­dem, dass sich der Bun­des­fi­nanz­hof voll und ganz der Rechts­auf­fas­sung des EuGH zur Frage der um­satz­steu­er­li­chen Be­hand­lung von Phar­ma­ra­bat­ten an­ge­schlos­sen hat.

Hin­weis: Wol­len Sie diese In­for­ma­tio­nen im­mer ex­klu­siv als eine(r) der Ers­ten er­hal­ten? Mel­den Sie sich gerne hier zu un­se­ren News­let­tern an.

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