Mit BMF-Schreiben vom 12.04.2022 fasst das BMF die Voraussetzungen für den Direktanspruch auf Erstattung von rechtsgrundlos an den Leistenden gezahlter Umsatzsteuer direkt vom Fiskus (statt vom Leistenden) zusammen.
Umsatzsteuer Impuls - Direktanspruch im Umsatzsteuerverfahren
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Einführung der verpflichtenden eRechnung in Deutschland
Bereits in ihrem Koalitionsvertrag vom 27.11.2021 formulierte die Ampelkoalition das Ziel, den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen und das Mehrwertsteuersystem zu modernisieren. Mit dem am 30.08.2023 beschlossenen Entwurf eines Wachstumschancengesetzes soll nun in einem ersten Schritt eine ab 2025 verpflichtende eRechnung für nationale B2B-Umsätze eingeführt werden.
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BFH folgt EuGH und hebelt Aufteilungsgebot bei mitvermieteten Betriebsvorrichtungen aus
Nachdem der EuGH mit Urteil vom 04.05.2023 (Rs. C-516/21, Y/FA X, DStR 2023, S. 1076) auf ein Vorabentscheidungsersuchen des BFH bei der Vermietung eines Grundstücks nebst Betriebsvorrichtungen der Einheitlichkeit der Leistung Vorrang vor dem Aufteilungsgebot eingeräumt hat, folgt der BFH dieser Auffassung nun mit Beschluss vom 17.08.2023 (Az. V R 7/23 (V R 22/20), DStR 2023, S. 2005) und ändert seine bisherige Rechtsprechung.
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FAQ zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen
Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2022 wurde ein neuer Umsatzsteuersatz von 0 % für bestimmte Umsätze im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen eingeführt. Hierzu hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bereits mit einem Schreiben Stellung genommen und den Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) entsprechend geändert. Nun beantwortet die Finanzverwaltung in einem FAQ weitere Fragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen.
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BMF-Schreiben zu Reihengeschäften
Das BMF äußert sich ausführlich zu der Reihengeschäftsregelung in § 3 Abs. 6a UStG und nimmt entsprechende Änderungen im Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) vor. Hierbei erfahren vor allem die Erläuterungen zur Transportverantwortlichkeit und der Zuordnung der bewegten Lieferung Änderungen.
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BFH bestätigt EuGH-Rechtsprechung und schränkt Recht zum Vorsteuerabzug einer Führungsholding ein
Nachdem der EuGH mit Urteil vom 08.09.2022 (Rs. C-98/21) auf ein Vorabentscheidungsersuchen des BFH bereits dahingehend geantwortet hatte, dass das Recht auf Vorsteuerabzug einer Führungsholding nicht besteht, wenn Eingangsleistungen als unentgeltlicher Gesellschafterbeitrag in Tochtergesellschaften eingelegt werden, fasst der BFH nun dazu das Folgeurteil mit entsprechendem Ergebnis.