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Webinar Transparenzregister aktuell: Bußgelder, Immobilienbesitz und EU-Gesetzgebung

Un­ter­neh­men müssen sich wei­ter­hin mit weit­rei­chen­den Ver­schärfun­gen im Hin­blick auf die Trans­pa­renz­vor­schrif­ten aus­ein­an­der­set­zen. In­folge des Weg­falls be­ste­hen­der Mel­de­fik­tio­nen sind nun in weit mehr Fällen die wirt­schaft­lich Be­rech­tig­ten von inländi­schen Ge­sell­schaf­ten dem Trans­pa­renz­re­gis­ter zu mel­den.

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Ausländi­sche Ver­ei­ni­gun­gen sind nicht mehr nur bei di­rek­tem Im­mo­bi­lien-Er­werb im In­land, son­dern auch bei mit­tel­ba­rem Er­werb zu ei­ner Mel­dung im deut­schen Trans­pa­renz­re­gis­ter ver­pflich­tet. Das Bun­des­ver­wal­tungs­amt hat dazu zum 05.05.2023 ihre FAQ zum Trans­pa­renz­re­gis­ter ak­tua­li­siert.

Bei Nicht­mel­dung wa­ren bis­lang Bußgelder aus­ge­setzt und durf­ten nicht verhängt wer­den

  • bis 31.03.2023 bei AGs, KGaA, SE
  • bis 30.06.2023 bei GmbHs, eG, Eu­ropäische Ge­nos­sen­schaft oder Part­ner­schaft

In al­len an­de­ren Fällen gilt dies noch bis 31.12.2023. Da­mit dro­hen nun in den ers­ten Fällen Sank­tio­nen.

Mit der Um­set­zung des Sank­ti­ons­durch­set­zungs­ge­setz II („SDG II“) wird das Trans­pa­renz­re­gis­ter außer­dem zukünf­tig mit den Grund­buchämtern verknüpft und Im­mo­bi­li­en­be­sitz im Trans­pa­renz­re­gis­ter vi­si­bel.

Der EU-Ge­setz­ge­ber wird zu­dem nach der­zei­ti­ger Pla­nung noch im Jahr 2023 die 6. Geldwäsche­richt­li­nie (AMLD6) ver­ab­schie­den und hat be­reits den Ent­wurf ei­ner Geldwäsche­ver­ord­nung vor­ge­legt (Geldwäsche­ver­ord­nung AMLR). Beide Vor­ha­ben wer­den wei­tere Verände­run­gen bei den Trans­pa­renz­re­gis­ter­pflich­ten zur Folge ha­ben.

Da­mit wird deut­lich: Der Hand­lungs­be­darf ist groß, denn die ge­setz­li­chen Überg­angs­fris­ten lau­fen zum Großteil zum 30.06.2023 ab, spätes­tens je­den­falls zum 31.12.2023. Verstöße ge­gen die neuen Mel­de­pflich­ten können ab die­sem Zeit­punkt emp­find­lich sank­tio­niert wer­den!

Kon­kret ge­hen wir auf fol­gende The­men ein:

  • Up­date zu den Mel­de­pflich­ten zum Trans­pa­renz­re­gis­ter, ins­be­son­dere zum Ab­lauf der „Schon­frist“ für die Bußgelder
  • Pflich­ten und Neue­run­gen nach In­kraft­tre­ten des SDG II, ins­be­son­dere mit inländi­schem und ausländi­schem Im­mo­bi­li­en­be­zug
  • Maßnah­men­pa­ket EU-Ge­setz­ge­bung, insb. 6 Geldwäsche-Richt­li­nie, Geldwäsche-Ver­ord­nung

Das Webi­nar wird mit Go­To­We­bi­nar durch­geführt. Als Teil­neh­mer benöti­gen Sie le­dig­lich einen PC mit In­ter­net­an­schluss. Den Ton er­hal­ten Sie über die te­le­fo­ni­sche Ein­wahl in die Kon­fe­renz oder über Laut­spre­cher.

Die Teil­nahme ist kos­ten­frei.