Unternehmen müssen sich weiterhin mit weitreichenden Verschärfungen im Hinblick auf die Transparenzvorschriften auseinandersetzen. Infolge des Wegfalls bestehender Meldefiktionen sind nun in weit mehr Fällen die wirtschaftlich Berechtigten von inländischen Gesellschaften dem Transparenzregister zu melden.

Ausländische Vereinigungen sind nicht mehr nur bei direktem Immobilien-Erwerb im Inland, sondern auch bei mittelbarem Erwerb zu einer Meldung im deutschen Transparenzregister verpflichtet. Das Bundesverwaltungsamt hat dazu zum 05.05.2023 ihre FAQ zum Transparenzregister aktualisiert.
Bei Nichtmeldung waren bislang Bußgelder ausgesetzt und durften nicht verhängt werden
- bis 31.03.2023 bei AGs, KGaA, SE
- bis 30.06.2023 bei GmbHs, eG, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft
In allen anderen Fällen gilt dies noch bis 31.12.2023. Damit drohen nun in den ersten Fällen Sanktionen.
Mit der Umsetzung des Sanktionsdurchsetzungsgesetz II („SDG II“) wird das Transparenzregister außerdem zukünftig mit den Grundbuchämtern verknüpft und Immobilienbesitz im Transparenzregister visibel.
Der EU-Gesetzgeber wird zudem nach derzeitiger Planung noch im Jahr 2023 die 6. Geldwäscherichtlinie (AMLD6) verabschieden und hat bereits den Entwurf einer Geldwäscheverordnung vorgelegt (Geldwäscheverordnung AMLR). Beide Vorhaben werden weitere Veränderungen bei den Transparenzregisterpflichten zur Folge haben.
Damit wird deutlich: Der Handlungsbedarf ist groß, denn die gesetzlichen Übergangsfristen laufen zum Großteil zum 30.06.2023 ab, spätestens jedenfalls zum 31.12.2023. Verstöße gegen die neuen Meldepflichten können ab diesem Zeitpunkt empfindlich sanktioniert werden!
Konkret gehen wir auf folgende Themen ein:
- Update zu den Meldepflichten zum Transparenzregister, insbesondere zum Ablauf der „Schonfrist“ für die Bußgelder
- Pflichten und Neuerungen nach Inkrafttreten des SDG II, insbesondere mit inländischem und ausländischem Immobilienbezug
- Maßnahmenpaket EU-Gesetzgebung, insb. 6 Geldwäsche-Richtlinie, Geldwäsche-Verordnung
Das Webinar wird mit GoToWebinar durchgeführt. Als Teilnehmer benötigen Sie lediglich einen PC mit Internetanschluss. Den Ton erhalten Sie über die telefonische Einwahl in die Konferenz oder über Lautsprecher.
Die Teilnahme ist kostenfrei.