Wird Software von einem Auftragnehmer im Ausland entwickelt, stellt sich die Frage, ob der Auftraggeber im Inland zum Quellensteuerabzug verpflichtet ist. Entscheidend hierfür ist, ob die Softwareauftragsentwicklung als Rechteüberlassung oder aber als Rechtekauf zu qualifizieren ist. Die Finanzverwaltung geht mit Verweis auf eine Änderung der urheberrechtlichen Vorgaben für Sachverhalte nach dem 06.06.2021 unter bestimmten Umständen von einem wirtschaftlichen Rechtekauf aus und verneint in diesen Fällen die Pflicht zum Quellensteuereinbehalt.
Softwareauftragsentwicklung: Entschärfungen beim Steuerabzug
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Bitcoin & Co. – Besteuerung von Kryptowährungen
Die Besteuerung von Kryptowährungen (oder „virtuellen Währungen“) stellt sowohl Anleger als auch die Finanzverwaltung vor neue Herausforderungen. Zwar sind einige grundlegende Fragestellungen rund um die Steuerpflicht von Krypto-Assets zwischenzeitlich geklärt. Neuere Erscheinungsformen des Decentralized Finance wie Staking, Lending oder Liquidity Mining werfen dennoch zahlreiche Fragen auf. Dabei bedingt die Vielfalt an möglichen Ausgestaltungen von Kryptowährungen und die unterschiedlichen Möglichkeiten der Einkünfteerzielung, dass eine pauschale Aussage über die steuerliche Beurteilung grundsätzlich nicht getroffen werden kann. Vielmehr zeigt unsere Erfahrung: Es kommt auf den Einzelfall an.
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ESG Quick-Check
Die Berücksichtigung der Bereiche Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) als Teil der Strategie von Unternehmen ist ein Brennpunktthema in Politik und Wirtschaft. Die regulatorischen Anforderungen steigen stetig an - und zwar auch für mittelständische Unternehmen. Wie gelingt es in diesem Dickicht der Regulatorik noch, den Überblick zu wahren? Welche Vorgaben sind Pflicht - und gelten diese auch für mein Unternehmen? Bei welchen Regelungen handelt es sich um freiwillige Selbstverpflichtungen - und kann ich daraus ggf. Mehrwerte für mein Unternehmen generieren? Wie steht mein Unternehmen insgesamt im Hinblick auf die Umsetzung ESG-relevanter Aspekte? Der RSM Ebner Stolz ESG Quick Check soll es Unternehmen auf einfache Weise ermöglichen, eine rechtliche Standortbestimmung durchzuführen, um Risiken bzw. Handlungsfelder zu identifizieren und Mehrwerte zu heben.
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Die steuerliche Forschungsförderung - Chancen erkennen und nutzen
Immer mehr Unternehmen profitieren von der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung, die mit dem Forschungszulagengesetz im Jahr 2020 eingeführt wurde. Mit dem kürzlich verabschiedeten Wachstumschancengesetz wurde die Förderung nochmals deutlich ausgeweitet, um insb. mittelständischen Unternehmen finanzielle Anreize zu geben, verstärkt in Forschung und Entwicklung zu investieren. Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten anzuregen.
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Verbesserung der steuerlichen Forschungsförderung
Nach langwierigem Gesetzgebungsverfahren stimmte der Bundesrat am 22.03.2024 im zweiten Anlauf dem Wachstumschancengesetz zu, das am 27.03.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und in Kraft getreten ist. Mit dem Gesetz sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wachstum und Innovationen verbessert werden. Dieses Ziel soll u. a. mit einer deutlichen Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung erreicht werden.
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Hinweisgeberschutzgesetz: Was Unternehmen tun müssen
Mit dem sog. Hinweisgeberschutzgesetz hat der deutsche Gesetzgeber die sog. WhistleblowerRichtlinie der EU im Mai 2023 in deutsches Recht umgesetzt. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist für größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden seit Juni 2023 in Kraft. Kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen die Vorgaben des Gesetzes seit 17.12.2023 beachten.