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Prüfungsbericht über die Angemessenheit des internen Kontrollsystems bei der BWEquity GmbH

Prüfungs­be­richt über die An­ge­mes­sen­heit des in­ter­nen Kon­troll­sys­tems nach IDW PS 951 Typ 1 zum 31. De­zem­ber 2017 bei der Ba­den-Würt­tem­ber­gi­schen Equity GmbH (BWE­quity GmbH)

Wir wur­den von der BWE­quity GmbH, Stutt­gart, be­auf­tragt, die von der BWE­quity er­stellte Be­schrei­bung des dienst­leis­tungs­be­zo­ge­nen in­ter­nen Kon­troll­sys­tems (IKS) für die Dienst­leis­tung bzw. den Pro­zess der „Fondsprüfung – Fonds an­hand von Plau­si­bi­litäts­kri­te­rien prüfen“ zu un­ter­su­chen.

Wir ha­ben un­sere Un­ter­su­chung un­ter Be­ach­tung des IDW Prüfungs­stan­dards: Die Prüfung des in­ter­nen Kon­troll­sys­tems beim Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men für auf das Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men aus­ge­la­gerte Funk­tio­nen (IDW PS 951) durch­geführt.

Er­geb­nis der Un­ter­su­chung war ein Prüfungs­be­richt über die An­ge­mes­sen­heit des in­ter­nen Kon­troll­sys­tems nach IDW PS 951 Typ 1.

Adres­sa­ten des Prüfungs­be­rich­tes sind die ge­setz­li­chen Ver­tre­ter der BWE­quity GmbH so­wie ihre Kun­den, so­fern diese die Be­schei­ni­gung mit un­se­rer ausdrück­li­chen Zu­stim­mung er­hal­ten ha­ben. Für diese Kun­den ist diese Be­richts­an­for­de­rung vor­ge­se­hen. Vor­aus­set­zung für die Be­richts­an­for­de­rung ist die Ein­verständ­nis­erklärung zu den "All­ge­mei­nen Auf­trags­be­din­gun­gen für Wirt­schaftsprüfer und Wirt­schaftsprüfungs­ge­sell­schaf­ten" vom 01. Ja­nuar 2017, die un­ter an­de­rem eine Haf­tungs­be­gren­zung, auch mit Wir­kung ge­genüber Drit­ten, vor­se­hen.

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