
Wir wurden von der BWEquity GmbH, Stuttgart, beauftragt, die von der BWEquity erstellte Beschreibung des dienstleistungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS) für die Dienstleistung bzw. den Prozess der „Fondsprüfung – Fonds anhand von Plausibilitätskriterien prüfen“ zu untersuchen.

Wir haben unsere Untersuchung unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des internen Kontrollsystems beim Dienstleistungsunternehmen für auf das Dienstleistungsunternehmen ausgelagerte Funktionen (IDW PS 951) durchgeführt.
Ergebnis der Untersuchung war ein Prüfungsbericht über die Angemessenheit des internen Kontrollsystems nach IDW PS 951 Typ 1.
Adressaten des Prüfungsberichtes sind die gesetzlichen Vertreter der BWEquity GmbH sowie ihre Kunden, sofern diese die Bescheinigung mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erhalten haben. Für diese Kunden ist diese Berichtsanforderung vorgesehen. Voraussetzung für die Berichtsanforderung ist die Einverständniserklärung zu den "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" vom 01. Januar 2017, die unter anderem eine Haftungsbegrenzung, auch mit Wirkung gegenüber Dritten, vorsehen.
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