deen

novus Brancheninformationen

novus Personal 3. Ausgabe 2022

Be­reits 2019 ur­teilte der EuGH, dass die Mit­glied­staa­ten die Ar­beit­ge­ber zur Einführung von Zeit­er­fas­sungs­sys­te­men ver­pflich­ten müssen. Be­stre­bun­gen des deut­schen Ge­setz­ge­bers zur Um­set­zung könn­ten nun durch ein Ur­teil des BAG über­holt oder zu­min­dest maßgeb­lich be­ein­flusst wer­den. Denn das BAG sieht be­reits heute eine sol­che Ar­beit­ge­ber­pflicht für ge­ge­ben. Le­sen Sie mehr dazu in der ak­tu­el­len Aus­gabe des no­vus Per­so­nal.

LOHN­STEUER

AR­BEITS­RECHT

SO­ZI­AL­VER­SI­CHE­RUNG

IN­TER­NA­TIO­NAL

Seite von
nach oben