Madoff-Opfer müssen jetzt Rückzahlung beantragen
- Mögliche Entschädigung aus Anlage-Betrug verfällt Ende Februar
- Beweisdokumente der Bank erforderlich
- Opfer-Fonds mit vier Milliarden US-Dollar
- Ebner-Stolz: Frist ist knapp gesetzt
Für die Opfer hat das Justizministerium in den USA einen Fonds mit rund vier Milliarden US-Dollar eingerichtet. Das Kapital wird unter allen geschädigten An-legern ausgezahlt, die sich bis Monatsende anmelden. „Wir rechnen damit, dass Anleger aus dem Fonds zwischen 5 und 25 Prozent des angelegten Kapitals zurück erhalten können“, sagt Holger Jenzen von Ebner Stolz. Jenzen, der zahlreiche geschädigte Anleger betreut, erklärt, dass die Frist knapp gesetzt ist: „Betroffene Anleger müssen Beweisdokumente von ihrer Bank anfordern und Formulare in englischer Sprache ausfüllen. Das Verfahren ist komplex.“
Madoff hatte über Jahrzehnte hohe Gewinne versprochen und mit dem frischen Geld neuer Anleger bezahlt. Ein Gericht verurteilte den Börsenmakler im Juni 2009 zu 150 Jahren Haft. Es war der bislang größte Fall von Anlegerbetrug in den USA. Über Investmentfonds legten auch zahlreiche deutsche Privatanleger Geld bei Madoff an. Der Opferfonds deckt ihre Ansprüche für Geldanlagen vor dem 12. Dezember 2008 ab. Vom ebenfalls noch laufenden Insolvenzverfahren über das Madoff-Vermögen werden dagegen vor allem Banken und Direktinvestoren profitieren.
Der Opfer-Fonds im Internet: http://www.madoffvictimfund.com
Ebner Stolz ist mit 1.100 Mitarbeitern an 14 Standorten und 138 Millionen Euro Umsatz die siebtgrößte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deutschlands.