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Wirtschaftsprüfung

Interne Revision - Gut aufgestellt für die Zukunft?

Eine ge­setz­li­che Pflicht zur Er­rich­tung ei­ner In­ter­nen Re­vi­sion be­steht nicht und die kon­krete Aus­ge­stal­tung ist Er­mes­sens­sa­che. Wel­cher Mehr­wert er­gibt sich dann für Un­ter­neh­men aus der In­ter­nen Re­vi­sion?

Vielfältige Fak­to­ren, wie ak­tu­ell natürlich die welt­weite Corona-Pan­de­mie, die Di­gi­ta­li­sie­rung so­wie zahl­rei­che re­gu­la­to­ri­sche Ände­run­gen, etwa das Fi­nanz­markt­in­te­gritätsstärkungs­ge­setz (FISG), be­ein­flus­sen die In­terne Re­vi­sion und lösen verstärk­ten An­pas­sungs­be­darf aus. Dazu kommt, dass eine klare und ge­setz­lich ver­an­kerte Pflicht zur Ein­rich­tung ei­ner In­ter­nen Re­vi­sion fehlt - vom Fi­nanz­dienst­leis­tungs­be­reich und den ent­spre­chen­den Ma­Risk-Re­ge­lun­gen ab­ge­se­hen.

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Zwar exis­tie­ren be­rufsständi­sche Stan­dards für die In­terne Re­vi­sion (z. B. des Deut­schen In­sti­tuts für die In­terne Re­vi­sion oder des Glo­bal In­sti­tut of In­ter­nal Au­di­tors), aber es ob­liegt letzt­end­lich dem Vor­stand ei­ner Ak­ti­en­ge­sell­schaft oder dem Ge­schäftsführer ei­ner GmbH zu ent­schei­den, ob und in wel­cher Form und Größe eine In­terne Re­vi­sion zu im­ple­men­tie­ren ist.

In die­sem Zu­sam­men­hang stellt sich häufig die Frage nach dem Mehr­wert ei­ner In­ter­nen Re­vi­sion für das Un­ter­neh­men. Auch wer­den et­waige Schnitt­stel­len und ggf. Über­schnei­dun­gen mit sons­ti­gen As­surance-Funk­tio­nen, wie dem Qua­litätsma­nage­ment, dem Con­trol­ling oder dem Ab­schlussprüfer hin­ter­fragt. So­mit kann zu­wei­len ein recht he­te­ro­ge­nes Bild in Be­zug auf die Aus­ge­stal­tung ei­ner In­ter­nen Re­vi­sion in den Un­ter­neh­men ent­ste­hen. Ent­schei­det sich die Ge­schäfts­lei­tung, eine In­terne Re­vi­sion ein­zu­rich­ten und als ei­genständige Funk­tion im Un­ter­neh­men zu eta­blie­ren, er­ge­ben sich drei we­sent­li­che Fra­ge­stel­lun­gen:

  • Wie sieht die Be­richts­li­nie der In­ter­nen Re­vi­sion aus?
  • Wie ist das Au­dit Uni­verse der In­ter­nen Re­vi­sion de­fi­niert?
  • Wie groß ist das Re­vi­si­ons­team und wie set­zen sich die Kom­pe­ten­zen zu­sam­men?

Diese Fak­to­ren sind ent­schei­dend für den Mehr­wert ei­ner In­ter­nen Re­vi­sion.

Direkter Austausch mit der Geschäftsführung

Die Be­richts­li­nie und die dis­zi­pli­na­ri­sche Zu­ord­nung der In­ter­nen Re­vi­sion ent­schei­det darüber, ob diese in einen di­rek­ten Aus­tausch mit der Ge­schäftsführung ge­hen kann. In­so­fern sind Kon­stel­la­tio­nen, in wel­chen die In­terne Re­vi­sion ei­ner an­de­ren Fach­funk­tion wie z. B. dem Rech­nungs­we­sen oder dem Qua­litätsma­nage­ment un­ter­ge­ord­net ist, zu ver­mei­den. Zum einen kann da­durch die Pro­zes­sun­abhängig­keit und Ob­jek­ti­vität der In­ter­nen Re­vi­sion nicht gewähr­leis­tet wer­den. Zum an­de­ren soll die In­terne Re­vi­sion im Auf­trag der Ge­schäfts­lei­tung agie­ren und dies kann sie nur, wenn ein un­ge­hin­der­ter und un­ge­fil­ter­ter Aus­tausch in beide Rich­tun­gen be­steht.

Zugang zum Aufsichtsrat

Ob und wie die In­terne Re­vi­sion darüber hin­aus einen Zu­gang zum Auf­sichts­rat bzw. sons­ti­gen Über­wa­chungs­or­ga­nen hat, ist zusätz­lich von Be­deu­tung. Der Ge­setz­ge­ber hat mit dem Fi­nanz­markt­in­te­gritätsstärkungs­ge­setz die Idee ei­nes di­rek­ten Aus­kunfts­rech­tes des Auf­sichts­ra­tes u. a. ge­genüber dem Lei­ter der In­ter­nen Re­vi­sion bei börsen­no­tier­ten Ge­sell­schaf­ten auf­ge­grif­fen. Die ope­ra­tive Aus­ge­stal­tung die­ses Aus­kunfts­rech­tes ob­liegt nach dem ak­tu­el­len Stand des Ge­setz­ent­wurfs dem Auf­sichts­rat. Die Frage, ob und wie der Vor­stand in einen der­ar­ti­gen Aus­tausch ein­zu­bin­den ist, ist un­be­ant­wor­tet. Grundsätz­lich ist der Vor­stand ei­ner Ak­ti­en­ge­sell­schaft der Auf­trag­ge­ber für die In­terne Re­vi­sion. Soll­ten sich aus dem Aus­tausch mit dem Auf­sichts­rat The­men­stel­lun­gen, wel­che in die Re­vi­si­ons­ar­beit ein­be­zo­gen wer­den soll­ten, oder gar neue Prüfungs­the­men er­ge­ben, so ist an­zu­ra­ten, dass der da­hin­ter lie­gende Be­auf­tra­gungs- und Be­richts­pro­zess z. B. in der In­ter­nal Au­dit Charta klar fest­ge­legt wird, um Miss­verständ­nisse zu ver­mei­den und um für Trans­pa­renz und Klar­heit bei al­len Be­tei­lig­ten zu sor­gen.

Unternehmensweite Prüffelder

Mit dem sog. Au­dit Uni­verse ist die Ge­samt­heit al­ler Ge­sell­schaf­ten, Be­rei­che und Pro­zesse um­schrie­ben, wel­che von der In­ter­nen Re­vi­sion ab­zu­de­cken sind. Grundsätz­lich sollte das Au­dit Uni­verse vollständig die Verhält­nisse des Un­ter­neh­mens wi­der­spie­geln und der In­ter­nen Re­vi­sion in Ab­stim­mung mit dem Vor­stand als Grund­lage die­nen, Re­vi­si­ons­the­men und Prüffel­der ri­si­ko­ori­en­tiert ab­zu­lei­ten und zu prio­ri­sie­ren. Das Au­dit Uni­verse un­ter­liegt ge­nau wie das Un­ter­neh­men Ände­run­gen und An­pas­sun­gen (z. B. neue Ge­sell­schaf­ten, Ge­schäfts­be­rei­che, IT-Sys­teme etc.) und diese soll­ten Ein­gang in die Ar­beit der In­ter­nen Re­vi­sion fin­den. Die Her­aus­for­de­rung für die In­terne Re­vi­sion be­steht da­bei darin, über ent­spre­chende Ände­run­gen im Un­ter­neh­men in­for­miert zu blei­ben, um zeit­nah auf die neuen The­men im Rah­men ih­rer Ar­beit ein­zu­ge­hen. Wie gut das der In­ter­nen Re­vi­sion ge­lingt, hängt da­von ab, wie stark die In­terne Re­vi­sion selbst in die Kom­mu­ni­ka­ti­ons­kanäle in­ner­halb des Un­ter­neh­mens ein­ge­bun­den ist bzw. in­wie­fern hier ein Aus­tausch mit dem Vor­stand zu den ent­spre­chen­den The­men, wie z. B. Stra­te­gie, In­no­va­tio­nen etc. statt­fin­det.

Zwar soll die In­terne Re­vi­sion ihre Prüfungs­fel­der ri­si­ko­ori­en­tiert auswählen, aber sie muss in der Lage sein, diese auch ent­spre­chend qua­li­ta­tiv und quan­ti­ta­tiv ab­zu­de­cken. Da­mit ver­bun­den ist die Frage nach der Teamstärke und den verfügba­ren Kom­pe­ten­zen in­ner­halb der In­ter­nen Re­vi­sion. In der Pra­xis hat sich ge­rade bei mit­telständi­schen Un­ter­neh­men eine Kom­bi­na­tion zwi­schen einem in­ter­nen Kern­team an Re­vi­so­ren, ergänzt um ex­ter­nes Sour­cing als ge­eig­net er­wie­sen, um kurz­fris­tig auf spe­zi­fi­sches Know-how z. B. in Be­zug auf Sprache, Pro­zess- oder IT-Kennt­nisse zurück­zu­grei­fen. Das Co-Sour­cing hilft da­bei, fle­xi­bel auf et­waige Aus­las­tungs­spit­zen zu rea­gie­ren und das er­for­der­li­che Wis­sen kurz­fris­tig in die Re­vi­si­ons­ar­beit ein­zu­bin­den. Zu­dem können The­men, bei wel­chen die In­terne Re­vi­sion mögli­cher­weise in ih­rer Un­abhängig­keit und Ob­jek­ti­vität ein­ge­schränkt ist (z. B. Vor­stands­vergütung oder Rei­se­kos­ten), durch die ex­ter­nen Res­sour­cen ab­ge­deckt wer­den.

Die In­terne Re­vi­sion kann nur dann einen sinn­vol­len Bei­trag für das Un­ter­neh­men leis­ten, wenn ne­ben dem klar de­fi­nier­ten Ziel­bild die oben dar­ge­stell­ten Pa­ra­me­ter an­ge­mes­sen aus­ge­stal­tet sind.

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