deen

Aktuelles

IDW ERS HFA 5 n.F verabschiedet - Vereinfachungen für die Rechnungslegung von Stiftungen und Vereinen

Nach IDW ERS HFA 5 n.F. soll künf­tig auch eine Ein­nah­menüber­schuss­rech­nung in An­leh­nung an § 4 Abs. 3 EStG als al­ter­na­tive Form der Ein­nah­men-/Aus­ga­ben-Rech­nung von Stif­tun­gen an­er­kannt wer­den. Fer­ner ist eine ge­rin­gere Tiefe für die Glie­de­rung der Vermögensüber­sicht vor­ge­se­hen. Bei der endgülti­gen Ver­ab­schie­dung der Stel­lung­nahme ist zu ent­schei­den, ob diese Ver­ein­fa­chun­gen auch für Ver­eine in IDW RS HFA 14 über­nom­men wer­den.

Wei­tere Neue­run­gen des IDW ERS HFA 5 n.F. be­tref­fen u.a. die Erläute­run­gen zur Ka­pi­tal­er­hal­tung, die Emp­feh­lung zur Glie­de­rung der Ge­winn- und Ver­lust­rech­nung nach dem Um­satz­kos­ten­ver­fah­ren so­wie zum Ei­gen­ka­pi­tal­aus­weis.

Der Haupt­fach­aus­schuss des IDW hat den Ent­wurf am 13.03.2013 ver­ab­schie­det. IDW ERS HFA 5 n.F. wird in Heft 6/2013 der IDW Fach­nach­rich­ten so­wie im WPg-Supp­le­ment 2/2013 veröff­ent­licht wer­den. Ein Down­load fin­den Sie auf der Web­site des IDW in der Ru­brik Ver­laut­ba­run­gen, Down­load von Entwürfen. Es be­steht die Möglich­keit zur Stel­lung­nahme bis zum 30.09.2013.

nach oben