deen

Presse

Getrennte Steuerwege bei Goldinvestments

Auf schwan­kende Roh­stoff­preise lässt sich mit we­nig Ka­pi­tal­ein­satz set­zen. Je nach Pro­dukt gel­ten un­ter­schied­li­che Steu­er­re­geln.

Bei einem In­vest­ment in Gold oder an­dere Roh­stoffe als Schutz vor In­fla­tion und den der­zei­ti­gen Fi­nanz­kri­sen welt­weit müssen An­le­ger nicht im­mer die Re­geln der Ab­gel­tung­steuer be­ach­ten. So gilt für den Be­sitz von Bar­ren oder Münzen die einjährige Spe­ku­la­ti­ons­frist und der Ge­winn ist an­schließend steu­er­frei. An­ders sieht es hin­ge­gen bei Zer­ti­fi­ka­ten oder An­lei­hen mit Be­zug auf Edel­me­talle aus; diese wer­den wie nor­male Wert­pa­piere be­han­delt. In­so­weit müssen An­le­ger also un­ter­schied­li­che Vor­schrif­ten be­ach­ten, so­wohl im Ge­winn- als auch im Ver­lust­fall. Dar­auf weist die Kanz­lei Eb­ner Stolz Mönning Ba­chem aus Stutt­gart hin.

Das Fi­nanz­amt in­ter­es­siert sich ge­ne­rell für rea­li­sierte Ge­winne aus Wert­pa­pie­ren, während dies bei sons­ti­gen Wirt­schaftsgütern wie Gold­bar­ren oder Sil­bermünzen nur in­ner­halb der einjähri­gen Hal­te­frist der Fall ist. Doch das er­scheint nur auf den ers­ten Blick ein­fach, denn es sind viele Be­son­der­hei­ten im De­tail zu be­ach­ten. Steu­er­frei­heit nach einem Jahr be­deu­tet nämlich auch, dass später rea­li­sierte Ver­luste steu­er­lich nicht mehr zählen, während das bei einem Mi­nus mit Wert­pa­pie­ren zeit­lich un­be­grenzt ge­lingt.

„Aus Steu­er­sicht sind Ak­tien die ungüns­tigste Al­ter­na­tive“, erläutert Steu­er­be­ra­te­rin Ma­nuela Wänger von Eb­ner Stolz Mönning Ba­chem. Wer jetzt auf Mi­nen­ge­sell­schaf­ten setzt, muss von sei­nem Ge­winn stets ein Vier­tel an den Fis­kus ab­ge­ben. Rea­li­sierte Ver­luste hin­ge­gen dürfen nicht mit Ka­pi­tal­ein­nah­men wie Zin­sen, Di­vi­den­den oder Ge­win­nen aus an­de­ren Wert­pa­pier­ar­ten ver­rech­net wer­den. Sie dürfen nur das Kursplus aus an­de­ren Ak­tien aus­glei­chen.

Et­was güns­ti­ger sieht es bei In­vest­ment­fonds aus, die in Mi­nen­ak­tien in­ves­tie­ren. Die Ver­luste aus den Fonds las­sen sich mit al­len an­de­ren Ka­pi­tal­ein­nah­men ver­rech­nen. So­fern der Fonds Ge­winne einfährt, löst das erst ein­mal keine Steuer aus. „Dies führt zu einem Stun­dungs­ef­fekt, denn die Fonds­ge­sell­schaft kann den Ver­kaufs­erlös brutto re­inves­tie­ren“, so die Ex­per­tin. Erst wenn der Spa­rer seine An­teile ver­kauft, greift die Ab­gel­tung­steuer auf die auf­ge­lau­fe­nen Ge­winne seit dem Kauf zu. Die glei­chen Re­geln gel­ten für Ex­change Tra­ded Funds (ETFs), die le­dig­lich ge­rin­gere Gebühren und kei­nen Aus­ga­be­auf­schlag ver­lan­gen.

Auch mit Gold­an­lei­hen, die einen An­spruch auf die Lie­fe­rung des Edel­me­talls bie­ten und da­mit den Vor­teil, dass beim An­le­ger keine Trans­port-, La­ger- und Ver­si­che­rungs­kos­ten wie beim Er­werb von phy­si­schem Gold an­fal­len, kom­men An­le­ger nicht um die Ab­gel­tung­steuer herum. Denn nach einem Er­lass des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums un­ter­lie­gen Ge­winne aus In­ha­ber­schuld­ver­schrei­bun­gen der Ab­gel­tung­steuer, die einen Lie­feran­spruch auf einen Roh­stoff ver­brie­fen und etwa durch Gold in phy­si­sche Form ge­deckt sind. Dafür zählen Ver­luste aber auch außer­halb der Jah­res­frist und sind mit Zin­sen oder Di­vi­den­den ver­re­chen­bar.

Mit dem ef­fek­ti­ven Be­sitz wer­ben auch reine Gold­fonds. Diese wer­den aber laut Ge­setz in Deutsch­land nicht zu­ge­las­sen, da­her wer­den sie in der Schweiz auf­ge­legt. Hier gibt es der­zeit noch steu­er­li­che Un­ge­wiss­heit, auf diese wei­sen auch die Emis­si­ons­pro­spekte hin. Es könnte sich um so ge­nannte in­trans­pa­rente In­vest­ment­fonds han­deln, die dann un­abhängig vom tatsäch­li­chen Er­trag pau­schal mit ho­hen Steu­ern be­legt wer­den. Al­ter­na­tiv würden sie wie ge­schlos­sene vermögens­ver­wal­tende Fonds be­han­delt, in­dem der ein­zelne An­le­ger an­tei­lig am ge­sam­ten Gold­vermögen be­tei­ligt ist. Das hätte den Vor­teil, dass die einjährige Spe­ku­la­ti­ons­frist gilt und an­schließend rea­li­sierte Ge­winne steu­er­frei blei­ben.

Doch um dies zu er­rei­chen, müssen Spa­rer gar keine Um­wege ge­hen. Denn beim di­rek­ten Er­werb von Goldmünzen oder -bar­ren gilt ohne Un­ge­wiss­heit die Spe­ku­la­ti­ons­frist. „Zu­dem las­sen sich diese of­fi­zi­el­len Zah­lungs­mit­tel leicht wie­der zu Geld ma­chen“, resümiert die Steu­er­be­ra­te­rin.

Diese Pres­se­mit­tei­lung mit 3.286 Zei­chen (ohne Über­schrif­ten) steht Ih­nen zur freund­li­chen Verfügung.

nach oben