deen

Veranstaltungen

Webinarreihe: Energieintensive Unternehmen und deren Entlastungsmöglichkeiten

En­er­gie­in­ten­sive Un­ter­neh­men, die bei­hil­fe­be­rech­tig­ten Sek­to­ren an­gehören, können un­ter­schied­li­che Ent­las­tun­gen er­hal­ten. Um Ih­nen die ein­zel­nen Ent­las­tungsmöglich­kei­ten und An­trags­an­for­de­run­gen dar­zu­stel­len, la­den wir Sie zu un­se­rer Ver­an­stal­tungs­reihe ein. In drei ver­schie­de­nen Blöcken wer­den wir auf die fol­gen­den The­men ein­ge­hen:

© unsplash

Am 11. Mai | Be­son­der­hei­ten bei Anträgen auf Strom­preis­kom­pen­sa­tion im An­trags­jahr 2023

Vor dem Hin­ter­grund des eu­ropäischen Emis­si­ons­han­dels und stei­gen­der Kos­ten für Treib­haus­gas­emis­sio­nen für die En­er­gie­er­zeu­gung, führt dies un­mit­tel­bar auch zur Erhöhung der Strom­kos­ten, die bei strom­kos­ten­in­ten­si­ven Un­ter­neh­men zu er­heb­li­chen Be­las­tun­gen führen. Un­ter­neh­men mit Pro­duk­ti­ons­pro­zes­sen, die einem be­son­ders strom­kos­ten­in­ten­si­ven Sek­tor oder Teil­sek­tor an­gehören, können hier­bei je­doch auf An­trag durch die Strom­preis­kom­pen­sa­tion ent­las­tet wer­den.

Die diesjährige An­trags­frist für das Ab­rech­nungs­jahr 2022 en­det zum 30. Juni 2023.

In un­se­rem Webi­nar ge­hen wir de­tail­liert dar­auf ein, was im An­trags­ver­fah­ren für das Ab­rech­nungs­jahr 2022 zu be­ach­ten ist. Ba­sie­rend auf un­se­rer jah­re­lan­gen Er­fah­rung bei der Prüfung von Anträgen auf Strom­preis­kom­pen­sa­tion wei­sen wir Sie auf prak­ti­sche Her­aus­for­de­run­gen hin und ste­hen für Ihre Fra­gen zu Verfügung.

IN­HALTE:

  • An­trags­vor­aus­set­zun­gen und De­tails zum An­trags­ver­fah­ren
  • Hin­weise zur Er­mitt­lung des Bei­hil­fe­be­tra­ges
  • Hin­weise zu den öko­lo­gi­schen Ge­gen­leis­tun­gen
  • Ein­zel­hei­ten zur Prüfung durch den Wirt­schaftsprüfer

 

Am 17. Mai | Up­date Car­bon-Le­akage-Kom­pen­sa­ti­ons­an­trag für das Ab­rech­nungs­jahr 2022

Be­reits zum zwei­ten Mal können Un­ter­neh­men, die un­mit­tel­bar durch den na­tio­nale Emis­si­ons­han­del spürbar bei den Brenn­stoff­be­zugs­kos­ten be­las­tet sind, einen An­trag auf Car­bon-Le­akage-Kom­pen­sa­tion bis zum 30. Juni 2023 stel­len.

Zur Ver­mei­dung ei­ner Ab­wan­de­rung von Un­ter­neh­men bzw. der Ver­la­ge­rung von Pro­duk­ti­ons­stand­or­ten und da­mit von Koh­len­stoff­di­oxid­emis­sio­nen in Dritt­staa­ten, d. h. kon­kret der Ge­fahr des sog. Car­bon Le­akage, wurde die BEHG-Car­bon-Le­akage-Ver­ord­nung (BECV) ver­ab­schie­det. Da­mit wer­den Pri­vi­le­gien in Ge­stalt ei­ner Bei­hilfe ge­schaf­fen, die von den Un­ter­neh­men be­an­tragt wer­den können, so­fern diese den in der An­lage zur BEHG-Car­bon-Le­akage-Ver­ord­nung (BECV) bei­hil­fefähi­gen (Teil)-Sek­to­ren zu­ge­ord­net sind.

Wir wer­den mit Ih­nen in un­se­rem Webi­nar die Neue­run­gen für das Ab­rech­nungs­jahr 2022 vor­stel­len und Hin­weise aus un­se­ren Vor­jah­resprüfun­gen und den Nach­fra­gen der DEHSt ge­ben.

IN­HALTE:

  • Neue­run­gen durch das EnFG im An­trags­jahr 2023
  • An­trags­vor­aus­set­zun­gen und bei­hil­fe­be­rech­tigte Bran­chen
  • Hin­weise zur End­ab­rech­nung für das Ka­len­der­jahr 2022

 

Am 25. Mai | Neue­run­gen in der Be­son­de­ren Aus­gleichs­re­ge­lung durch das En­er­gie­fi­nan­zie­rungs­ge­setz (EnFG) für strom­kos­ten­in­ten­sive Un­ter­neh­men

Vor dem Hin­ter­grund des eu­ropäischen Emis­si­ons­han­dels und stei­gen­der Kos­ten für Treib­haus­gas­emis­sio­nen für die En­er­gie­er­zeu­gung, führt dies un­mit­tel­bar auch zur Erhöhung der Strom­kos­ten, die bei strom­kos­ten­in­ten­si­ven Un­ter­neh­men zu er­heb­li­chen Be­las­tun­gen führen. Un­ter­neh­men mit Pro­duk­ti­ons­pro­zes­sen, die einem be­son­ders strom­kos­ten­in­ten­si­ven Sek­tor oder Teil­sek­tor an­gehören, können hier­bei je­doch auf An­trag durch die Strom­preis­kom­pen­sa­tion ent­las­tet wer­den.

Die diesjährige An­trags­frist für das Ab­rech­nungs­jahr 2022 en­det zum 30. Juni 2023.

In un­se­rem Webi­nar ge­hen wir de­tail­liert dar­auf ein, was im An­trags­ver­fah­ren für das Ab­rech­nungs­jahr 2022 zu be­ach­ten ist. Ba­sie­rend auf un­se­rer jah­re­lan­gen Er­fah­rung bei der Prüfung von Anträgen auf Strom­preis­kom­pen­sa­tion wei­sen wir Sie auf prak­ti­sche Her­aus­for­de­run­gen hin und ste­hen für Ihre Fra­gen zu Verfügung.

IN­HALTE:

  • An­trags­vor­aus­set­zun­gen und De­tails zum An­trags­ver­fah­ren
  • Hin­weise zur Er­mitt­lung des Bei­hil­fe­be­tra­ges
  • Hin­weise zu den öko­lo­gi­schen Ge­gen­leis­tun­gen
  • Ein­zel­hei­ten zur Prüfung durch den Wirt­schaftsprüfer

 

Das Webi­nar wird mit Go­To­We­bi­nar durch­geführt. Als Teil­neh­mer benöti­gen Sie le­dig­lich einen PC mit In­ter­net­an­schluss. Den Ton er­hal­ten Sie über die te­le­fo­ni­sche Ein­wahl in die Kon­fe­renz oder über Laut­spre­cher.

Die Teil­nahme ist kos­ten­frei.

 

Vergangene Termine