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Ebner Stolz Taxomat: Keine eindeutige Tendenz zum Schicksal der Abgeltungsteuer

Zins­erträge, Di­vi­den­den und pri­vate Veräußerungs­ge­winne wer­den der­zeit pau­schal mit der Ab­gel­tung­steuer von 25 % be­steu­ert. Vor der letz­ten Bun­des­tags­wahl war die Ab­schaf­fung die­ser Steuer in fast al­len Wahl­pro­gram­men ein Thema. Im Ko­ali­ti­ons­ver­trag war die Ab­schaf­fung der Ab­gel­tung­steuer für Zin­sen ver­ein­bart. Ge­sche­hen ist je­doch nichts. Wie schaut es in die­sem Wahl­kampf aus? Soll der Ab­gel­tung­steu­er­satz nun ab­ge­schafft wer­den?

Abgeltungsteuer gibt es erst seit 2009

Die erst 2009 ein­geführte pau­schale Steuer auf Ka­pi­tal­erträge trägt im We­sent­li­chen zur Ver­fah­rens­ver­ein­fa­chung bei. Mit der Ab­gel­tungs­steuer wurde be­zweckt, alle Ka­pi­tal­erträge, also Zin­sen, Di­vi­den­den und Veräußerungs­ge­winne, die im pri­va­ten Be­reich an­fal­len, steu­er­lich ein­heit­lich zu be­han­deln und mit einem Steu­er­satz von 25 % zu be­steu­ern. Die Ab­gel­tung­steuer wird di­rekt an der Quelle ein­be­hal­ten. Da­mit gilt die Steuer für den Pri­vat­an­le­ger als ab­ge­gol­ten. Be­reits be­steu­erte Ka­pi­tal­erträge müssen nicht noch­mals in der jähr­li­chen Ein­kom­men­steu­er­erklärung erklärt wer­den. Sie wer­den auch nicht dem in­di­vi­du­el­len Steu­er­satz un­ter­wor­fen. „Und des­halb ist die Ab­gel­tung­steuer ins­be­son­dere auf Zin­sen in der Kri­tik: Denn es pro­fi­tie­ren in ers­ter Li­nie Steu­er­pflich­tige mit höhe­rem Ein­kom­men, de­ren Ein­kom­men­steu­er­satz über 25 % liegt“, erläutert Marco Brink­mann, Steu­er­be­ra­ter und Part­ner bei Eb­ner Stolz in Frank­furt.

Marco Brinkmann, Steuerberater, Ebner Stolz, Mendelssohnstraße 87, 60325 Frankfurt am Main© Marco Brinkmann, Steuerberater und Partner bei Ebner Stolz

Zwar ver­ein­bar­ten 2018 Union und SPD im Ko­ali­ti­ons­ver­trag die Ab­schaf­fung der Ab­gel­tungs­steuer auf Zins­einkünfte. „Dies sollte ge­sche­hen, so­bald der au­to­ma­ti­sche in­ter­na­tio­nale In­for­ma­ti­ons­aus­tausch funk­tio­niert. Da­durch soll­ten Steu­er­oa­sen aus­ge­trock­net wer­den“, erläutert Brink­mann das Vor­ha­ben. „Auf­grund des an­hal­ten­den Nied­rig­zins­ni­veaus sind Zins­einkünfte je­doch eine nur be­grenzte Ein­kunfts­quelle, wes­we­gen das Thema bei der am­tie­ren­den Bun­des­re­gie­rung nicht son­der­lich re­le­vant ist.“

Kom­ple­xer wird es, wenn es um die Ab­schaf­fung der Ab­gel­tung­steuer ins­ge­samt geht. Denn in Be­zug auf Un­ter­neh­mens­ge­winne, d. h. Di­vi­den­den und Ak­ti­en­veräußerungs­ge­winne er­folgt der­zeit eine de­fi­ni­tive Dop­pel­be­las­tung, die nur teil­weise mit dem Ab­gel­tung­steu­er­satz von 25 % kom­pen­siert wird. „Dann müsste es zu einem grund­le­gen­den Sys­tem­wech­sel in der Be­steue­rung die­ser Einkünfte kom­men,“ so Brink­mann.

Das sagen die Parteien 

Die SPD äußert sich zu die­sem Thema nicht in ih­rem Wahl­pro­gramm. Auch die AfD trifft keine Aus­sage zur Ab­gel­tung­steuer. Union und FDP stre­ben beide eine Erhöhung des Spa­rer-Pausch­be­trags an - zur Ab­gel­tung­steuer wird auch hier nichts ver­laut­bart. Bünd­nis 90/die Grünen und die Linke wol­len da­ge­gen eine Ab­schaf­fung der Ab­gel­tung­steuer und eine pro­gres­sive Be­steue­rung der Ka­pi­tal­einkünfte.

Keine eindeutige Tendenz bei den Ebner Stolz Taxomat Nutzern 

Das Bild zur Frage, ob die Ab­gel­tung­steuer endgültig ab­ge­schafft wer­den soll, ist un­ein­heit­lich. Ge­gen die Ab­schaf­fung spre­chen sich mit 49,43 % knapp der Hälfte der Nut­zer aus. 43,78 % sind für eine Ab­schaf­fung und 6,79 % möch­ten sich zu die­sem Thema nicht klar fest­le­gen.

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