In Zeiten eines anhaltend niedrigen Zinsniveaus und den damit einhergehenden geringeren Erträgen aus Kapitalanlagen stehen zahlreiche Stiftungen vor dem Problem, dass einerseits die erwirtschafteten Erträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks nicht ausreichen, andererseits aber auf Grund der stiftungsrechtlichen Vorgaben das Stiftungsvermögen hierfür nicht verwendet werden darf.
Die Verbrauchsstiftung
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Kurzinformation: PV-Anlage auf dem Wohnhaus - Was steuerlich zu beachten ist
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Nachfolgeplanung
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Whistleblower-Richtlinie – Was müssen Unternehmen nun beachten?
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Betriebliche Benefits: Mehr Netto vom Brutto
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Steuerlicher Handlungsbedarf zum Jahreswechsel?
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