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Bruchteilsgemeinschaft ist kein umsatzsteuerlicher Unternehmer

Der BFH bestätigt mit einem ak­tu­el­len Be­schluss vom 28.08.2023 (Az. V B 44/22) seine Recht­spre­chung zur Bruch­teils­ge­mein­schaft und hält daran fest, dass eine Bruch­teils­ge­mein­schaft keine Leis­tun­gen ge­gen Ent­gelt als Un­ter­neh­mer er­brin­gen kann. Darüber hin­aus enthält der Be­schluss in­ter­es­sante Rand­no­ti­zen zur neuen Rechts­lage zur Un­ter­neh­merei­gen­schaft so­wie zu Ver­trau­ens­schutz­fra­ge­stel­lun­gen.

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