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BFH schafft Rechtssicherheit bei Vertrauensschutzsachverhalten in der Umsatzsteuer

Mit Ur­teil vom 06.07.2023 (Az. V R 5/21) ent­schei­det der BFH, dass für die Prüfung, zu wel­chem Zeit­punkt die in § 176 Abs. 2 AO ge­nannte all­ge­meine Ver­wal­tungs­vor­schrift als nicht mit dem gel­ten­den Recht in Ein­klang ste­hend be­zeich­net wurde, auf die je­wei­lige Vor­an­mel­dungs­fest­set­zung und nicht erst auf die Jah­res­ver­an­la­gung ab­zu­stel­len sei.

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