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Zeitpläne zu Steuergesetzgebungsverfahren

Bis zur par­la­men­ta­ri­schen Som­mer­pause soll vor­aus­sicht­lich das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren zum Steuerände­rungs- und An­pas­sungs­ge­setz Kroa­tien ab­ge­schlos­sen wer­den. Nach der Som­mer­pause ist mit ei­ner Ge­set­zes­in­itia­tive zur Neu­re­ge­lung der Selbst­an­zeige zu rech­nen.

Er­war­tungs­gemäß soll das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren zum Ge­setz zur An­pas­sung des na­tio­na­len Steu­er­rechts an den Bei­tritt Kroa­ti­ens zur EU und zur Ände­rung wei­te­rer steu­er­li­cher Vor­schrif­ten (Steuerände­rungs- und An­pas­sungs­ge­setz Kroa­tien) be­reits vor der par­la­men­ta­ri­schen Som­mer­pause ab­ge­schlos­sen wer­den. Laut un­se­ren In­for­ma­tio­nen wer­den der Bun­des­tag am 4.7.2014 und der Bun­des­rat am 11.7.2014 ab­schließend über die­ses Ge­set­zes­vor­ha­ben be­schließen.

Zu­dem soll die Bun­des­re­gie­rung vor­aus­sicht­lich am 24.9.2014 den Ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zur Neu­re­ge­lung der Selbst­an­zeige in das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren ein­brin­gen. Der Bun­des­tag könnte am 5.12.2014 und der Bun­des­rat am 19.12.2014 hierüber be­schließen. In­halt­lich dürf­ten darin die der­zeit dis­ku­tier­ten Mo­di­fi­ka­tio­nen der Selbst­an­zeige zu fin­den sein.

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