Erwartungsgemäß soll das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steueränderungs- und Anpassungsgesetz Kroatien) bereits vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden. Laut unseren Informationen werden der Bundestag am 4.7.2014 und der Bundesrat am 11.7.2014 abschließend über dieses Gesetzesvorhaben beschließen.
Zudem soll die Bundesregierung voraussichtlich am 24.9.2014 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Selbstanzeige in das Gesetzgebungsverfahren einbringen. Der Bundestag könnte am 5.12.2014 und der Bundesrat am 19.12.2014 hierüber beschließen. Inhaltlich dürften darin die derzeit diskutierten Modifikationen der Selbstanzeige zu finden sein.