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Webinar Option zur Körperschaftsbesteuerung für Personenhandelsgesellschaften - Chancen und Fallstricke nach Verabschiedung des Gesetzes

Mit dem Ge­setz­ent­wurf zur Mo­der­ni­sie­rung des Körper­schaft­steu­er­rechts (kurz „KöMoG“) vom 19.04.2021 ist der Ge­setz­ge­ber an­ge­tre­ten, die steu­er­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen für Per­so­nen­han­dels­ge­sell­schaf­ten und Part­ner­schafts­ge­sell­schaf­ten zu ver­bes­sern.

Option zur Körperschaftsbesteuerung für Personenhandelsgesellschaften - Chancen und Fallstricke nach Verabschiedung des Gesetzes© unsplash

Diese sol­len künf­tig zur Körper­schaft­steuer op­tie­ren und so ihre lau­fende Steu­er­last re­du­zie­ren können.

Das so­ge­nannte Op­ti­ons­mo­dell hat bei den Wirt­schafts­verbänden und in der Fach­welt ein ge­teil­tes Echo aus­gelöst. Ein­hel­lige Auf­fas­sung ist aber, dass noch viele Fra­gen of­fen und die mit dem Op­ti­ons­mo­dell ver­bun­de­nen steu­er­li­chen Fol­gen sehr vielfältig sind. Den­noch wird der­zeit da­mit ge­rech­net, dass das Ge­setz noch bis Ende Juni ver­ab­schie­det wird. Die Zeit bis zur par­la­men­ta­ri­schen Som­mer­pause wird ent­schei­dend dafür sein, ob in­ter­es­sierte Un­ter­neh­men die Op­tion zur Körper­schaft­steuer in den nächs­ten Jah­ren in An­spruch neh­men können.
 
Gerne möch­ten wir Sie un­mit­tel­bar nach Ab­schluss des Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­rens über die fi­nale Aus­ge­stal­tung des Op­ti­ons­mo­dells in­for­mie­ren. Denn wenn es bei den Plänen der Bun­des­re­gie­rung bleibt, soll die Op­tion be­reits erst­ma­lig für das Jahr 2022 ausgeübt wer­den können. Al­ler­dings ist die Op­ti­ons­ausübung mit ver­schie­de­nen Fall­stri­cken und Be­son­der­hei­ten ver­bun­den, über die sich die Ge­sell­schaf­ter und die Ge­schäftsführung glei­chermaßen be­wusst sein soll­ten.

 In­halte:

  • Über­blick über die fi­nale Aus­ge­stal­tung des Op­ti­ons­mo­dells
  • Im Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren of­fen ge­blie­bene Fra­gen
  • Maßgeb­li­che Pa­ra­me­ter bei der Prüfung der Vor­teil­haf­tig­keit der Op­tion und zeit­li­cher Rah­men
     

Das Webi­nar wird mit GoTo­We­­­bi­­­nar durch­­­­­ge­­­führt. Als Teil­­­neh­­­mer benö­t­i­­­gen Sie einen PC mit In­ter­­­ne­t­an­­­schluss. Den Ton er­hal­­­ten Sie über die tele­­­fo­­­ni­­­sche Ein­­­wahl in die Kon­­­fe­­­renz oder über Lau­t­­­sp­­­re­cher. Nach der Regi­s­­­trie­rung über den oben links gen­an­n­­­ten GoTo­We­­­bi­­­nar An­mel­­­de­­­link wer­­­den Ih­nen die Zu­gangs­­­da­­­ten zu dem Webi­­­nar auto­­­ma­­­tisch zuge­­­sandt.


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