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Webinar Corona-Konjunkturpaket: Umsetzung im Steuerrecht

Um die Fol­gen der Corona-Pan­de­mie für die deut­sche Wirt­schaft ab­zu­fe­dern und die Zu­kunftsfähig­keit Deutsch­lands zu stärken, hat die Re­gie­rungs­ko­ali­tion in Ber­lin am 3.6.2020 ein mil­li­ar­den­schwe­res Pa­ket ge­schnürt.

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Mit enor­mer Ge­schwin­dig­keit sind dar­aus be­reits die ers­ten steu­er­li­chen Maßnah­men aus­ge­ar­bei­tet wor­den. Diese be­fin­den sich der­zeit mit dem Zwei­ten Corona-Steu­er­hil­fe­ge­setz im Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren, das noch vor dem 1.7.2020 ab­ge­schlos­sen sein soll.

Wir erläutern Ih­nen, mit wel­chen steu­er­li­chen Maßnah­men der Ge­setz­ge­ber Un­ter­neh­men über die Kri­sen­zeit hin­weg­hel­fen will, wenn auch de­ren prak­ti­sche Um­set­zung der­zeit noch ei­nige Fra­gen auf­wirft.  Zu­dem ge­hen wir auf die ge­plante neue Überbrückungs­hilfe für kleine und mit­telständi­sche Un­ter­neh­men (KMU) ein, die Zu­schüsse bis zu 150.000 Euro vor­sieht.

IN­HALTE:

  • Er­wei­te­rung des Ver­lustrück­trags für die Jahre 2020 und 2021
  • Vor­ge­zo­gene Berück­sich­ti­gung ei­nes vorläufi­gen Ver­lustrück­trags für 2020
  • Möglich­keit der de­gres­si­ven AfA bei be­weg­li­chen An­la­gegütern
  • Verlängerte Re­inves­ti­ti­ons­fris­ten bei der 6b-Rück­lage
  • Höherer Frei­be­trag bei der ge­wer­be­steu­er­li­chen Hin­zu­rech­nung
  • Dienst­wa­gen­be­steue­rung bei Elek­tro­fahr­zeu­gen
  • Eck­punkte der Überbrückungs­hilfe für KMU

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