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Produktfehler- was nun? Handlungsempfehlungen für Unternehmen in der Produkt-Krise

Die Eu­ropäische Kom­mis­sion hat im Sep­tem­ber letz­ten Jah­res den Ent­wurf ei­ner neuen Pro­dukt­haf­tungs­richt­li­nie vor­ge­stellt, die eine deut­li­che Ver­schärfung der Haf­tung von Her­stel­lern und Ak­teu­ren in der Ver­triebs­kette für feh­ler­hafte Pro­dukte vor­sieht.

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Ende März 2023 wurde zu­dem eine neue Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung vom EU-Par­la­ment ver­ab­schie­det. Da­nach müssen Her­stel­ler künf­tig bei Ver­dacht des Vor­lie­gens ei­nes Pro­dukt­feh­lers frühzei­tig die Behörden in­for­mie­ren und die feh­ler­haf­ten Pro­dukte ggf. auf ei­gene Kos­ten beim Kun­den aus­tau­schen oder re­pa­rie­ren. Da­mit wird deut­lich: auf Her­stel­ler kom­men er­wei­terte Pro­dukt­pflich­ten zu. In un­se­rem Webi­nar erläutern wir, wel­che ver­schärf­ten neuen Her­stel­ler­pflich­ten zu be­ach­ten sind und wie mit Hand­lungs­leit­li­nien einem et­wai­gen Kri­sen­fall be­geg­net wer­den kann.

In­halte:

  • Vor­ge­hen im Falle ei­nes Pro­dukt­feh­lers
  • Sach­ver­halts­aufklärung und Mel­dung an die zuständige Behörde
  • Rück­ruf/Pro­dukt­war­nun­gen
  • Kri­sen­kom­mu­ni­ka­tion
  • Ein­schal­ten der Pro­dukt­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Das Webi­nar wird mit Go­To­We­bi­nar durch­geführt. Als Teil­neh­mer benöti­gen Sie le­dig­lich einen PC mit In­ter­net­an­schluss. Den Ton er­hal­ten Sie über die te­le­fo­ni­sche Ein­wahl in die Kon­fe­renz oder über Laut­spre­cher.

Die Teil­nahme ist kos­ten­frei.