deen

Veranstaltungen

Webinar Mitteldeutscher Steuertag für die Kommunen

Mit dem Jah­res­steu­er­ge­setz 2022 wird die zwin­gende Erst­an­wen­dung des § 2b UStG auf den 1. Ja­nuar 2025 ver­scho­ben. Wir emp­feh­len, trotz der Ver­schie­bung, un­verändert zeit­nah die not­wen­di­gen Vor­be­rei­tun­gen zu tref­fen. Hierzu zählt ne­ben der Ein­nah­me­ana­lyse auch die Prüfung des mögli­chen Vor­steu­er­ab­zugs­po­ten­ti­als.

© Thinkstock

Auch wenn die Verlänge­rung der Überg­angs­frist wie er­wart­bar um­ge­setzt wer­den wird, kann sich die Kom­mune durch An­trag be­reits vor­zei­tig für die An­wen­dung der Neu­re­ge­lung des § 2b UStG ent­schei­den. Dies kann ins­be­son­dere bei größeren In­ves­ti­tio­nen zu Vor­tei­len durch erhöhten Vor­steu­er­ab­zug führen. Hier­bei ist je­weils der kon­krete Ein­zel­fall zu prüfen.

Ein Schwer­punkt des Vor­tra­ges wird da­her die Dar­stel­lung des BMF-Schrei­bens zum The­men­kom­plex des § 2b UStG so­wie die Um­set­zung in der Pra­xis sein. Ebenso wer­den wir auf­zei­gen, un­ter wel­chen Vor­ga­ben es vor­teil­haft ist, be­reits ab 1. Ja­nuar 2023 die Re­ge­lun­gen des § 2b UStG an­zu­wen­den.

In die­sem Zu­sam­men­hang ge­winnt die Frage, in wel­chen Fällen gleich­ar­tige Leis­tun­gen, die nach dem 1. Ja­nuar 2023 nach § 2b UStG um­satz­steu­er­bar wer­den, auch einen Be­trieb ge­werb­li­cher Art begründen, an großer Be­deu­tung. Dazu stel­len wir Ih­nen das hierfür von uns ent­wi­ckelte Prüfschema vor und zei­gen auf, ob und wie die neu ent­ste­hen­den Be­triebe ge­werb­li­cher Art zu­sam­men­ge­fasst wer­den können.

Darüber hin­aus wid­men wir uns dem im­mer be­deut­sa­me­ren Thema „Com­pli­ance“ und ge­ben Ih­nen einen Ein­blick in un­sere Er­fah­run­gen in der Be­ra­tung so­wie beim Auf­bau von Tax Com­pli­ance Ma­nage­ment Sys­te­men. Ab­schließend er­hal­ten Sie zahl­rei­che wert­volle Hin­weise und In­for­ma­tio­nen zu ak­tu­el­len Ent­schei­dun­gen der Fi­nanz­ge­richte, die auch Aus­strahl­wir­kung auf die Kom­mu­nen ha­ben. Dies ist z.B. der Fall bei der Vor­steu­er­auf­tei­lung bei ge­mischt ge­nutz­ten Grundstücken.

Im Vor­der­grund des Webi­nars soll wie­der der Aus­tausch mit Ih­nen ste­hen. Da­her ha­ben Sie selbst­verständ­lich die Möglich­keit, Ihre Fra­gen mit un­se­ren Re­fe­ren­ten zu be­spre­chen.

In­halte:

  • Dar­stel­lung der ak­tu­el­len BMF-Schrei­ben zur Klärung von An­wen­dungs­fra­gen des § 2b UStG
  • Hin­weise zur Um­set­zung der BMF-Schrei­ben zum § 2b UStG in der Pra­xis
  • Vor­stel­lung der not­wen­di­gen Schritte, die zur An­mel­dung des Be­triebs ge­werb­li­cher Art not­wen­dig sind, da­mit der Be­trieb rechts­kon­form ent­steht

Das Webi­nar wird mit Go­To­We­bi­nar durch­geführt. Als Teil­neh­mer benöti­gen Sie le­dig­lich einen PC mit In­ter­net­an­schluss. Den Ton er­hal­ten Sie über die te­le­fo­ni­sche Ein­wahl in die Kon­fe­renz oder über Laut­spre­cher.

Die Teil­nahme ist kos­ten­frei.