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IFRS - Aktuelle Entwicklungen und Hinweise zum Jahresende

Zum Jah­res­ende 2017 gibt es im Be­reich der in­ter­na­tio­na­len Rech­nungs­le­gung ei­nige Neue­run­gen mit er­heb­li­cher Trag­weite. Ge­mein­sam mit Ih­nen möch­ten wir über diese Neue­run­gen und die hier­aus re­sul­tie­ren­den we­sent­li­chen Her­aus­for­de­run­gen pra­xis­be­zo­gen dis­ku­tie­ren.

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So sind für Ge­schäfts­jahre, die ab dem 1.1.2018 be­gin­nen, die neuen IFRS Stan­dards zu den Um­sat­zerlösen und den Fi­nanz­in­stru­men­ten zu be­ach­ten. IFRS 15 re­gelt die ein­heit­li­che Er­fas­sung von Um­sat­zerlösen für sämt­li­che Kun­den­verträge. Ent­hal­ten sind um­fas­sende An­wen­dungs­leit­li­nien mit klar­stel­len­dem Cha­rak­ter, aber auch be­deut­same Neu­re­ge­lun­gen. Un­ter­neh­men müssen be­ste­hende Verträge mit ih­ren Kun­den so­wie ihre be­ste­hen­den Pro­zesse ana­ly­sie­ren, um ggf. er­for­der­li­che An­pas­sun­gen im Hin­blick auf die Erlöser­fas­sung um­zu­set­zen. Dies gilt in ers­ter Li­nie für Un­ter­neh­men, die in ih­ren Kun­den­verträgen ver­schie­dene Leis­tun­gen in einem Ver­trag zu­sam­men­fas­sen.

Durch IFRS 9 wurde die Fol­ge­be­wer­tung von Fi­nanz­in­stru­men­ten mo­di­fi­ziert. Neu­er­dings un­ter­schei­den sich die Kri­te­rien für die Zu­ord­nung zu den  ein­zel­nen  Be­wer­tungs­ka­te­go­rien  er­heb­lich  und  die  Klas­si­fi­zie­rung er­folgt auf Ba­sis des Ge­schäfts­mo­dells des Un­ter­neh­mens zur Steue­rung sei­ner  fi­nan­zi­el­len  Vermögens­werte  und  der  Ei­gen­schaft  der  ver­trag­li­chen Zah­lungs­merk­male (Zah­lungs­strom­be­din­gun­gen) des je­wei­li­gen fi­nan­zi­el­len Vermögens­werts.

Wei­tere In­for­ma­tio­nen zu die­ser Ver­an­stal­tung ent­neh­men Sie bitte dem Ver­an­stal­tungs­flyer.

Die Teil­nah­me­gebühr beträgt 180,00 Euro zzgl. ge­setz­li­cher Um­satz­steuer.

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