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Herausforderungen im Konzern 2018 - Währungsumrechnung nach DRS 25

Der vom Deut­sche Rech­nungs­le­gungs Stan­dards Com­mit­tee am 8.2.2018 er­las­sene Stan­dard DRS 25 wurde am 3.5.2018 durch das Bun­des­mi­nis­te­rium der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz be­kannt ge­macht.

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Der Stan­dard kon­kre­ti­siert für den Kon­zern­ab­schluss die Um­rech­nung von Ge­schäfts­vorfällen in frem­der Währung in den Han­dels­bi­lan­zen II der ein­be­zo­ge­nen Un­ter­neh­men und die Grundsätze für die Um­rech­nung von Vermögens- und Schuld­pos­ten, die zu ei­ner Zweig­nie­der­las­sung außer­halb der Eu­ro­zone gehören. Wei­ter re­gelt er die Grundsätze der Währungs­um­rech­nung nach § 308a HGB so­wie die An­for­de­run­gen an die An­ga­ben zur Währungs­um­rech­nung im Kon­zer­nan­hang.

Der Stan­dard spe­zi­fi­ziert die Ver­wen­dung und die Er­mitt­lung der Kurse für die Um­rech­nung von Pos­ten der Bi­lanz und der Ge­winn- und Ver­lust­rech­nung. Zu­dem wer­den sons­tige Ein­zel­fra­gen hin­sicht­lich der An­wen­dung der mo­di­fi­zier­ten Stich­tags­kurs­me­thode, ins­be­son­dere im Zu­sam­men­hang mit ein­zel­nen Kon­so­li­die­rungsmaßnah­men, adres­siert.

Der Stan­dard erläutert wich­tige De­tails zu den Tei­len des im Aus­land in­ves­tier­ten Vermögens, ins­be­son­dere für:

  • die im Rah­men der Ka­pi­tal­kon­so­li­die­rung bei der Erst­kon­so­li­die­rung von ausländi­schen Toch­ter­un­ter­neh­men auf­ge­deck­ten stil­len Re­ser­ven und Las­ten
  • sich er­ge­bende Ge­schäfts- oder Fir­men­werte, so­weit sie sich in der Währung der be­tref­fen­den Toch­ter­un­ter­neh­men rea­li­sie­ren, bzw.
  • pas­sive Un­ter­schieds­beträge aus der Ka­pi­tal­kon­so­li­die­rung
Diese Pos­ten sind ein­heit­lich in der Währung des Toch­ter­un­ter­neh­mens zu be­wer­ten. Ihre fort­geführ­ten Kon­zern­buch­werte sind an den auf die Erst­kon­so­li­die­rung fol­gen­den Ab­schluss­stich­ta­gen gemäß § 308a HGB in Euro um­zu­rech­nen.

Vor die­sem Hin­ter­grund möch­ten wir Sie zu un­se­rem Work­shop „Her­aus­for­de­rung im Kon­zern 2018 – Währungs­um­rech­nung nach DRS 25 “ ein­la­den. Ziel un­se­res Work­shops ist es, Sie mit den ab so­fort an­wend­ba­ren Ände­run­gen so­wie den we­sent­li­chen In­hal­ten des DRS 25 ver­traut zu ma­chen, so­wie Ih­nen mit Tipps und der Dar­stel­lung aus­gewähl­ter Sach­ver­halte die Er­stel­lung Ih­rer Kon­zern­ab­schlüsse zu er­leich­tern. Eine pflichtmäßige An­wen­dung ist für das Ge­schäfts­jahr 2019 vor­ge­se­hen, aber viel­leicht nut­zen Sie die Ge­stal­tungs­chan­cen schon ab dem nächs­ten Quar­tals­ab­schluss.

Wei­tere In­for­ma­tio­nen fin­den Sie in un­se­rem Ver­an­stal­tungs­flyer.

Die Teil­nah­me­ge­bühr beträgt 180,00 Euro zzgl. ge­setz­li­cher Um­satz­steuer.

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