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Erbschaftsteuerreform - das Lebenswerk in Gefahr?!

Mit Wir­kung zum 1. Juli 2016 wurde das erb­schaft- und schen­kung­steu­er­li­che Begüns­ti­gungs­sys­tem im Zu­sam­men­hang mit der Über­tra­gung von Un­ter­neh­mens­vermögen auf­grund der Ver­fas­sungs­wid­rig­keit der bis­he­ri­gen Begüns­ti­gungs­re­ge­lun­gen neu kon­zi­piert. Von die­ser Ge­set­zesände­rung sind zahl­rei­che mit­telständi­sche Un­ter­neh­men be­trof­fen, bei de­nen ein Ge­ne­ra­ti­ons­wech­sel be­vor­steht. Im Rah­men der für Sie kos­ten­freien Ver­an­stal­tung ge­ben wir Ih­nen einen Über­blick über die we­sent­li­chen Ge­set­zesände­run­gen und In­for­ma­tio­nen darüber, in wel­chen Fällen eine An­pas­sung der bis­he­ri­gen Nach­fol­ge­pla­nung, sei es im Hin­blick auf eine künf­tig be­ab­sich­tigte Schen­kung von Un­ter­neh­mens­vermögen oder bzgl. der An­pas­sung von Tes­ta­men­ten, er­for­der­lich ist. Zu­dem kann auch be­reits heute die An­pas­sung be­ste­hen­der Ge­sell­schafts­verträge emp­feh­lens­wert sein, um einen zusätz­li­chen Be­wer­tungs­ab­schlag bei künf­ti­gen Über­tra­gun­gen zu er­lan­gen.