Der Bundestag hat am 30. März 2017 das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltsstrukturen –Entgelttransparenzgesetz- verabschiedet. Dieses wird voraussichtlich am 1. Juni 2017 in Kraft treten.
Ziel des Entgelttransparenzgesetzes ist es, mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern zu schaffen.
Mit der gesetzlichen Neuerung kommen neue Pflichten und Herausforderungen auf Unternehmen zu: Neben einem individuellen Auskunftsanspruch und Berichtspflichten sieht das Gesetz u.a. auch ein betriebliches Prüfungsverfahren vor. Erfahren Sie mehr auf der gemeinsamen Veranstaltung von Ebner Stolz und Ogletree Deakins.
Diese Veranstaltung ist für Sie kostenfrei.