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Veröffentlichungen

Einjährige Nutzungsdauer bei Computerhardware und Software

Das BMF räumt bei Com­pu­ter­hard­ware und Soft­ware die Möglich­keit ein, von ei­ner be­triebs­gewöhn­li­che Nut­zungs­dauer von einem Jahr aus­zu­ge­hen und die An­schaf­fungs- bzw. Her­stel­lungs­kos­ten ent­spre­chend ab­zu­schrei­ben. Nach anfäng­li­chen Ir­ri­ta­tio­nen durch die For­mu­lie­run­gen des BMF hat die­ses nun seine Sicht­weise präzi­siert.

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